Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wie ist die Verkehrsführung in der Johannischorstraße geregelt?

 

Herr Bogusch beantwortet die Frage wie folgt:

 

Die Johannischorstraße ist eine Einbahnstraße vom Fährwall in Richtung Seestraße.

Zur Verbesserung der Verkehrssituation bei einem Rückstau am Parkhaus Am Hafen wurde vor der Sommersaison 2018 die Einbahnstraßenregelung in der Seestraße zwischen Johannischorstraße und Fährstraße aufgehoben.

Die Seestraße ist nur noch zwischen Fährwall und Johannischorstraße Einbahnstraße mit „Linienverkehr und Einsatzfahrzeuge frei“.

Damit sind aus der Johannischorstraße kommend sowohl das Links- als auch das Rechtsabbiegen für alle Kfz- und auch Radfahrende erlaubt. Insofern fehlt auch kein Verkehrszeichen.

 

Herr Adomeit merkt an, dass Fahrzeuge auch ohne Rückstau am Parkhaus rechts abbiegen. Er hält dies für problematisch.

 

Herr Bogusch merkt an, dass ein Verkehrszeichen „Achtung Gegenverkehr“ aufgestellt wurde, um auch auf die Regelung aufmerksam zu machen. Das Verkehrsaufkommen hält er für eher gering.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.