Herr Dillmann geht auf den Inhalt der Vorlage ein.

Als nächster Schritt soll der Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Vorpommern-Rügen gestellt werden.

 

Herr Suhr erkundigt sich in Bezug auf die Stellungnahme des NABU, ob es üblich ist, Biotopflächen in den Flächennutzungsplan einzutragen und welche rechtlichen Auswirkungen eine Eintragung hätte.

Dazu erklärt Herr Dillmann, dass die Eintragung in den Nachbargemeinden unterschiedlich gehandhabt wird. In der Hansestadt Stralsund gibt es einen Flächennutzungsplan und einen dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplan. In diesem werden die Biotope dargestellt und gekennzeichnet. In einzelnen kleineren Gemeinden werden teilweise Biotope in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Rechtliche Auswirkungen gibt es keine, sobald ein Biotop vorhanden ist, ist es rechtlich geschützt, unabhängig davon, ob es im Flächennutzungsplan dargestellt ist oder nicht.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.

 

Herr Bauschke stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0035/2020 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen