Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stralsunder Trainingsstätten in diesem Sommer für unsere Sportler bedarfsgerecht geöffnet bleiben.


Herr Hofmann begründet den vorliegenden Antrag. In diesem Kontext dankt er der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Vereinen und dem Stadtsportbund.

Auf Nachfrage von Herrn Kühnel bestätigt Herr Hofmann, dass die Schwimmhalle vom Antrag miterfasst wird.

 

Herr Dr. Zabel hält die Beweggründe des Antrages für nachvollziehbar. Aufgrund zusätzlicher Kosten müssten jedoch Bedarfe und Schwerpunktplätze eruiert werden.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow hält die Offenhaltung der Außenanlagen für umsetzbar. Er spricht sich dafür aus, mit den Vereinen das Gespräch zu suchen, um mögliche Bedarfe und Schwerpunkte festzustellen. Er erinnert an den personellen und Reinigungsaufwand. Grundsätzlich steht die Verwaltung einer bedarfsgerechten Öffnung der Sportstätten positiv gegenüber.

 

Herr Hofmann begrüßt das Angebot der Verwaltung. Der Antrag dient einer Bestanderhebung. Er bietet diesbezüglich die Unterstützung des Stadtsportbundes an.

 

Sollte die Einhaltung der vom Landessportbund aufgestellten Hygieneregelungen durch die Verwaltung gewährleistet werden können, wird Herr Buxbaum dem Antrag zustimmen.

 

Herr Dr. Zabel stellt nachfolgenden Änderungsantrag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stralsunder Trainingsstätten in diesem Sommer für unsere Sportler bedarfsgerecht geöffnet bleiben.

 

Herr Hofmann bestätigt, dass die Hygieneregelungen des Landessportbundes durch das zuständige Fachamt und die Vereine umgesetzt werden.

Der Ergänzung des Antrages stimmt er zu.

 

Herr Paul stellt den eingebrachten Änderungsantrag wie folgt zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen