Anfrage:
1.
Im Bereich des Ostseeküstenradwanderweges im
Streckenabschnitt Andershof-Devin sind an unterschiedlichen Stellen
Aufschüttungen erfolgt, die eine Nutzung des Weges unmöglich machen. Durch wen
und mit welchem Ziel wurden diese Aufschüttungen veranlasst?
2.
Welche Beeinträchtigungen ergeben sich durch die
Aufschüttungen für das dort befindliche Biotop und für den Küstenbereich?
3.
Ist grundsätzlich vorstellbar, den
Ostseeküstenradwanderweg im Teilstück Andershof – Devin so zu verlegen, dass
die Streckenführung nicht mehr direkt an der Küste, sondern zwischen dem
Biotop/der Ausgleichsfläche und der derzeit als Ackerland genutzten Fläche
erfolgen kann?
Herr Wohlgemuth beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1.:
Über den Verursacher und sein Motiv kann gegenwärtig
nur spekuliert werden. Die polizeilichen Ermittlungen hierzu sind nach
Information der Verwaltung noch nicht abgeschlossen. Die Instandsetzung des
Weges durch den städtischen Bauhof ist inzwischen erfolgt.
zu 2.:
Beeinträchtigungen für Biotope und Küstenbereich
sind durch die Aufschüttungen bisher nicht festzustellen.
zu 3.:
Der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der B96n
sieht bereits als eine Ausgleichsmaßnahme die Verschiebung des Weges innerhalb
der Ausgleichsfläche um ca. 50 m in Richtung Landesinnere vor. Aus Sicht der
Stadtverwaltung wäre alternativ dazu aber auch vorstellbar, durch Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses auf die Verlegung des Radweges zu verzichten und
durch eine alternative Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle zu kompensieren.
Herr Suhr
berichtet, dass seiner Kenntnis nach diverse rechtliche Auseinandersetzungen
anhängig sind, u.a. ein Enteignungsverfahren. Im Zuge dessen hinterfragt er,
wie eine rechtliche Sicherung herbeizuführen ist und ob Gespräche mit der
Eigentümerin der Fläche geführt werden.
Der
Oberbürgermeister erklärt, dass der Weg physisch immer dort bestand. Die
tatsächliche öffentliche Nutzung des Weges ist in diesem Fall entscheidend, da
ein Teil der Fläche kein Eigentum der Hansestadt Stralsund ist. Er bekräftigt
die Ansicht, dass der Ostseeküstenradwanderweg an dieser Stelle rechtmäßig
besteht und fügt hinzu, dass das Rechtsgut nicht aufgegeben wird.
Auf Nachfrage von
Herrn Dr. von Bosse teilt Herr Wohlgemuth mit, dass die polizeilichen
Ermittlungen derzeit laufen und die Polizei gleichzeitig an die Eigentümerin
herangetreten sein wird.
Herr Suhr erkundigt
sich, ob die DEGES auf die besagte Ausgleichsfläche besteht.
Diesbezüglich
berichtet Herr Wohlgemuth, dass die DEGES von der geltenden Rechtslage ausgeht,
jedoch die Notwendigkeit des weiteren Bestehens eines durchgängigen Weges an
dieser Stelle kennt. Er geht davon aus, dass die DEGES mit einer Veränderung
des Zustandes beginnen wird, wenn eine Gesamtlösung gefunden worden ist.
Herr Kühnel bezieht
sich auf ein Schreiben der DEGES, wonach der Weg verlegt werden soll. Seiner
Auffassung nach ist die Eigentümerin kompromissbereit, weshalb schnellstmöglich
Gespräche mit dieser geführt werden sollten.
Herr Wohlgemuth
betont, dass die Hansestadt Stralsund einen Anspruch auf die öffentliche
Nutzung des Weges hat. Aus seiner Sicht besteht kein Zusammenhang zwischen
möglichen Gesprächen und den erfolgten Aufschüttungen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.