Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Im Bereich des Ostseeküstenradwanderweges im Streckenabschnitt Andershof-Devin sind an unterschiedlichen Stellen Aufschüttungen erfolgt, die eine Nutzung des Weges unmöglich machen. Durch wen und mit welchem Ziel wurden diese Aufschüttungen veranlasst?

 

2.    Welche Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Aufschüttungen für das dort befindliche Biotop und für den Küstenbereich?

 

3.    Ist grundsätzlich vorstellbar, den Ostseeküstenradwanderweg im Teilstück Andershof – Devin so zu verlegen, dass die Streckenführung nicht mehr direkt an der Küste, sondern zwischen dem Biotop/der Ausgleichsfläche und der derzeit als Ackerland genutzten Fläche erfolgen kann?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1.:

Über den Verursacher und sein Motiv kann gegenwärtig nur spekuliert werden. Die polizeilichen Ermittlungen hierzu sind nach Information der Verwaltung noch nicht abgeschlossen. Die Instandsetzung des Weges durch den städtischen Bauhof ist inzwischen erfolgt.

 

zu 2.:

Beeinträchtigungen für Biotope und Küstenbereich sind durch die Aufschüttungen bisher nicht festzustellen.

 

zu 3.:

Der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der B96n sieht bereits als eine Ausgleichsmaßnahme die Verschiebung des Weges innerhalb der Ausgleichsfläche um ca. 50 m in Richtung Landesinnere vor. Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre alternativ dazu aber auch vorstellbar, durch Änderung des Planfeststellungsbeschlusses auf die Verlegung des Radweges zu verzichten und durch eine alternative Ausgleichsmaßnahme an anderer Stelle zu kompensieren.

 

Herr Suhr berichtet, dass seiner Kenntnis nach diverse rechtliche Auseinandersetzungen anhängig sind, u.a. ein Enteignungsverfahren. Im Zuge dessen hinterfragt er, wie eine rechtliche Sicherung herbeizuführen ist und ob Gespräche mit der Eigentümerin der Fläche geführt werden.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Weg physisch immer dort bestand. Die tatsächliche öffentliche Nutzung des Weges ist in diesem Fall entscheidend, da ein Teil der Fläche kein Eigentum der Hansestadt Stralsund ist. Er bekräftigt die Ansicht, dass der Ostseeküstenradwanderweg an dieser Stelle rechtmäßig besteht und fügt hinzu, dass das Rechtsgut nicht aufgegeben wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. von Bosse teilt Herr Wohlgemuth mit, dass die polizeilichen Ermittlungen derzeit laufen und die Polizei gleichzeitig an die Eigentümerin herangetreten sein wird.

 

Herr Suhr erkundigt sich, ob die DEGES auf die besagte Ausgleichsfläche besteht.

 

Diesbezüglich berichtet Herr Wohlgemuth, dass die DEGES von der geltenden Rechtslage ausgeht, jedoch die Notwendigkeit des weiteren Bestehens eines durchgängigen Weges an dieser Stelle kennt. Er geht davon aus, dass die DEGES mit einer Veränderung des Zustandes beginnen wird, wenn eine Gesamtlösung gefunden worden ist.

 

Herr Kühnel bezieht sich auf ein Schreiben der DEGES, wonach der Weg verlegt werden soll. Seiner Auffassung nach ist die Eigentümerin kompromissbereit, weshalb schnellstmöglich Gespräche mit dieser geführt werden sollten.

 

Herr Wohlgemuth betont, dass die Hansestadt Stralsund einen Anspruch auf die öffentliche Nutzung des Weges hat. Aus seiner Sicht besteht kein Zusammenhang zwischen möglichen Gesprächen und den erfolgten Aufschüttungen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.