Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für das Areal der ehemaligen Schwesternschule und Schwesternwohnheimes?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

Es liegen mehrere städtebauliche Varianten vor, die von einer weitgehenden Sanierung im Bestand bis zu einer vollständigen Ersatzbebauung reichen. Neben der LEG haben mehrere private Unternehmen ihr Interesse bekundet, das Areal als hochwertigen Wohnstandort zu entwickeln.

 

Für die denkmalgeschützte ehemalige Schwesternschule wird eine Sanierung im Bestand angestrebt; die Sanierung des ehemaligen Schwesternwohnheims ist aufgrund der geringen Raumhöhen und des schlechten Gebäudezustandes kaum oder nur teilweise vorstellbar. Im Falle eines Abbruchs erlischt allerdings das Baurecht. Das würde zu der absurden Situation führen, dass eine Neubebauung in gleicher Lage und vergleichbarer Kubatur wie die vorhandene Bebauung aus Gründen des Waldabstands gemäß Waldgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr zulässig ist. Die Hansestadt wird daher Gespräche mit der Forstbehörde führen, ob in dieser besonderen Situation eine Ausnahme von der 30m-Abstandsregel im Waldgesetz in Betracht kommt, um eine städtebaulich sinnvolle Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Herr Adomeit erkundigt sich darüber, wer verantwortlich für die Sicherheit und Ordnung vor Ort ist. Er merkt an, dass es regelmäßig zu Vandalismus kommt.

 

Diesbezüglich erklärt Herr Wohlgemuth, dass die Abteilung Liegenschaften des Amtes für Planung und Bau in regelmäßigen Abständen am Standort ist und ggf. in Kontakt mit der Polizei steht. In Einzelfällen wird entsprechend kurzfristig gehandelt. Zudem werden die Sicherungsmaßnahmen stets erneuert.

 

Auf Nachfrage von Herrn Adomeit führt Herr Kobsch aus, dass die Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst täglich zu unterschiedlichen Uhrzeiten erfolgt.

 

Der Oberbürgermeister weist auf die Problematik bezüglich des Waldabstands hin. Eine schnelle und verständnisvolle Lösung sollte herbeigeführt werden. Herr Dr.-Ing. Badrow bittet um Mitwirkung und betont das Interesse an einer städtebaulichen Entwicklung.

 

Herr Suhr erfragt den zeitlichen Ablauf hinsichtlich der Variantenauswahl. Des Weiteren informiert er sich, ob auch andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft werden. 

 

Herr Wohlgemuth erläutert, dass der zeitliche Ablauf abhängig von der durchzuführenden Verfahrensweise ist. Es muss geprüft werden, ob gemäß § 34 BauGB Baurecht besteht oder die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Demzufolge kann ein Zeitplan derzeit nicht benannt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Suhr geht Herr Wohlgemuth auf die Steuerungsmöglichkeiten der Hansestadt Stralsund und die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten ein.

 

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass die Zielfunktion die Entwicklung der Fläche mit einer städtischen Gesellschaft ist. Sollte die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sein, ist mit einem zeitlichen Verzug zu rechnen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.