Anfrage:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für das Areal der ehemaligen Schwesternschule und Schwesternwohnheimes?
Herr Wohlgemuth beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
Es liegen mehrere
städtebauliche Varianten vor, die von einer weitgehenden Sanierung im Bestand
bis zu einer vollständigen Ersatzbebauung reichen. Neben der LEG haben mehrere
private Unternehmen ihr Interesse bekundet, das Areal als hochwertigen Wohnstandort
zu entwickeln.
Für die
denkmalgeschützte ehemalige Schwesternschule wird eine Sanierung im Bestand
angestrebt; die Sanierung des ehemaligen Schwesternwohnheims ist aufgrund der
geringen Raumhöhen und des schlechten Gebäudezustandes kaum oder nur teilweise
vorstellbar. Im Falle eines Abbruchs erlischt allerdings das Baurecht. Das
würde zu der absurden Situation führen, dass eine Neubebauung in gleicher Lage
und vergleichbarer Kubatur wie die vorhandene Bebauung aus Gründen des
Waldabstands gemäß Waldgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr zulässig ist.
Die Hansestadt wird daher Gespräche mit der Forstbehörde führen, ob in dieser
besonderen Situation eine Ausnahme von der 30m-Abstandsregel im Waldgesetz in
Betracht kommt, um eine städtebaulich sinnvolle Wohnbebauung zu ermöglichen.
Herr Adomeit
erkundigt sich darüber, wer verantwortlich für die Sicherheit und Ordnung vor
Ort ist. Er merkt an, dass es regelmäßig zu Vandalismus kommt.
Diesbezüglich
erklärt Herr Wohlgemuth, dass die Abteilung Liegenschaften des Amtes für
Planung und Bau in regelmäßigen Abständen am Standort ist und ggf. in Kontakt
mit der Polizei steht. In Einzelfällen wird entsprechend kurzfristig gehandelt.
Zudem werden die Sicherungsmaßnahmen stets erneuert.
Auf Nachfrage von
Herrn Adomeit führt Herr Kobsch aus, dass die Bestreifung durch einen
Sicherheitsdienst täglich zu unterschiedlichen Uhrzeiten erfolgt.
Der
Oberbürgermeister weist auf die Problematik bezüglich des Waldabstands hin.
Eine schnelle und verständnisvolle Lösung sollte herbeigeführt werden. Herr
Dr.-Ing. Badrow bittet um Mitwirkung und betont das Interesse an einer
städtebaulichen Entwicklung.
Herr Suhr erfragt
den zeitlichen Ablauf hinsichtlich der Variantenauswahl. Des Weiteren
informiert er sich, ob auch andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft werden.
Herr Wohlgemuth
erläutert, dass der zeitliche Ablauf abhängig von der durchzuführenden
Verfahrensweise ist. Es muss geprüft werden, ob gemäß § 34 BauGB Baurecht
besteht oder die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Demzufolge
kann ein Zeitplan derzeit nicht benannt werden.
Auf Nachfrage von
Herrn Suhr geht Herr Wohlgemuth auf die Steuerungsmöglichkeiten der Hansestadt
Stralsund und die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten ein.
Der
Oberbürgermeister ergänzt, dass die Zielfunktion die Entwicklung der Fläche mit
einer städtischen Gesellschaft ist. Sollte die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich sein, ist mit einem zeitlichen Verzug zu rechnen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.