Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

 


Frau Kindler begründet den Sachantrag ausführlich.

 

Herr Dr. Zabel stellt klar, dass es sich um kommunale Mittel handele und bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit dieses Geld ausgegeben werden könne. Sollten die Träger von der Insolvenz bedroht sein, sei es kein Problem Mittel zu bekommen. Herr Dr. Zabel erfragt von der Verwaltung, ob es einen rechtlichen Spielraum gäbe.

 

Herr Albrecht bestätigt den durch Dr. Zabel genannten Sachstand. Alle Möglichkeiten seien geprüft worden.  Er erläutert, dass es wichtig sei, dass der Landkreis seine pflichtige Aufgabe wahrnehme und Gelder auszahle. Herr Albrecht berichtet, dass alle großen kreisangehörigen Städte so wie die Hansestadt Stralsund nach Antrag handeln würden. Bisher liege noch kein Antrag auf dem Tisch.

 

Herr Haack findet es positiv, dass Gelder in den Haushalt eingestellt sind. Es sei schade, dass vom Landkreis nichts komme. Er stellt klar, sollte dieser Beschluss gefasst werden, könne es sein, dass er aufgrund rechtlicher Beanstandung kassiert werde. Er berichtet aus einem Gespräch mit Herrn Albrecht und versichert, dass jeder, der einen Antrag stellt ,Hilfe bekomme, ohne sich gänzlich finanziell zu offenbaren.

 

Herr Rickmann stellt klar, dass sich die Fraktionen über die Problematik einig seien. Er ergänzt, dass die finanzielle Unsicherheit auch dazu führe, dass Fachpersonal nicht gehalten werden könne. Er hält den zweiten Absatz des Antrages für begrüßenswert.

 

Herr Suhr erklärt, dass der Weg zur Lösung deutlich beschrieben sei, jedoch auf allen Seiten auch kommuniziert werden müsse.

 

Herr Dr. Zabel stellt klar, dass die Verwaltung an der aktuellen Lage nichts ändern könne.

 

Herr Albrecht erläutert, dass die freiwilligen Leistungen der Hansestadt Stralsund Anteilsförderungen seien. Ein Bescheid zur Förderung durch die Hansestadt Stralsund könne nur ergehen wenn die Gesamtfinanzierung gesichert sei. Daher sei fraglich was die Träger beantragen sollen, solange der Landkreis noch nichts gezahlt habe.

 

Der Präsident stellt den Änderungsantrag zum TOP 9.11 zur Abstimmung.

 

Nach ausführlicher Diskussion wird der Änderungsantrag durch die Bürgerschaftsmitglieder mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt

 

Der Präsident stellt den Sachantrag zur Abstimmung.

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt alle Möglichkeiten zu nutzen, um den städtischen Anteil zur Finanzierung der Kosten für die Jugend- und Schulsozialarbeit jedes Jahr so rechtzeitig auszahlen zu können, dass für diesen Anteil keine unzumutbare Vorfinanzierung durch die Träger der Maßnahmen erforderlich ist.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt fordert insbesondere den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalaufsicht) dazu auf, einer zeitnahen Lösung im Sinne dieses Beschlusses auch vor Genehmigung des Haushalts 2014 zuzustimmen. Die Bürgerschaft ist zeitnah über die Umsetzung dieses Beschlusses zu informieren. 


Mehrheitlich zugestimmt