Sitzung: 06.03.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Frau
Kindler begründet den Sachantrag ausführlich.
Herr
Dr. Zabel stellt klar, dass es sich um kommunale Mittel handele und bestimmte
gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit dieses Geld ausgegeben
werden könne. Sollten die Träger von der Insolvenz bedroht sein, sei es kein
Problem Mittel zu bekommen. Herr Dr. Zabel erfragt von der Verwaltung, ob es
einen rechtlichen Spielraum gäbe.
Herr
Albrecht bestätigt den durch Dr. Zabel genannten Sachstand. Alle Möglichkeiten
seien geprüft worden. Er erläutert, dass
es wichtig sei, dass der Landkreis seine pflichtige Aufgabe wahrnehme und
Gelder auszahle. Herr Albrecht berichtet, dass alle großen kreisangehörigen
Städte so wie die Hansestadt Stralsund nach Antrag handeln würden. Bisher liege
noch kein Antrag auf dem Tisch.
Herr
Haack findet es positiv, dass Gelder in den Haushalt eingestellt sind. Es sei
schade, dass vom Landkreis nichts komme. Er stellt klar, sollte dieser
Beschluss gefasst werden, könne es sein, dass er aufgrund rechtlicher
Beanstandung kassiert werde. Er berichtet aus einem Gespräch mit Herrn Albrecht
und versichert, dass jeder, der einen Antrag stellt ,Hilfe bekomme, ohne sich
gänzlich finanziell zu offenbaren.
Herr
Rickmann stellt klar, dass sich die Fraktionen über die Problematik einig
seien. Er ergänzt, dass die finanzielle Unsicherheit auch dazu führe, dass Fachpersonal
nicht gehalten werden könne. Er hält den zweiten Absatz des Antrages für
begrüßenswert.
Herr
Suhr erklärt, dass der Weg zur Lösung deutlich beschrieben sei, jedoch auf
allen Seiten auch kommuniziert werden müsse.
Herr
Dr. Zabel stellt klar, dass die Verwaltung an der aktuellen Lage nichts ändern
könne.
Herr
Albrecht erläutert, dass die freiwilligen Leistungen der Hansestadt Stralsund
Anteilsförderungen seien. Ein Bescheid zur Förderung durch die Hansestadt
Stralsund könne nur ergehen wenn die Gesamtfinanzierung gesichert sei. Daher
sei fraglich was die Träger beantragen sollen, solange der Landkreis noch
nichts gezahlt habe.
Der
Präsident stellt den Änderungsantrag zum TOP 9.11 zur Abstimmung.
Nach
ausführlicher Diskussion wird der Änderungsantrag durch die
Bürgerschaftsmitglieder mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung:
mehrheitlich abgelehnt
Der
Präsident stellt den Sachantrag zur Abstimmung.
Die
Bürgerschaft beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird damit beauftragt alle Möglichkeiten zu nutzen, um den
städtischen Anteil zur Finanzierung der Kosten für die Jugend- und
Schulsozialarbeit jedes Jahr so rechtzeitig auszahlen zu können, dass für
diesen Anteil keine unzumutbare Vorfinanzierung durch die Träger der Maßnahmen
erforderlich ist.
Die Bürgerschaft der Hansestadt fordert insbesondere den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalaufsicht) dazu auf, einer zeitnahen Lösung im Sinne dieses Beschlusses auch vor Genehmigung des Haushalts 2014 zuzustimmen. Die Bürgerschaft ist zeitnah über die Umsetzung dieses Beschlusses zu informieren.
Mehrheitlich
zugestimmt