Herr Hülse fragt zur Erschließung des Plangebietes, in dem 8 öffentliche Besucherparkplätze vorgesehen seien, weshalb auf der Planzeichnung (Anlage 1 zum Satzungsbeschluss) nur 5 angegeben sind.

 

Frau Kluge erklärt, dass auf der Planzeichnung Standorte angegeben seien, die sich auf einzelne Stellplätze beziehen. Demzufolge sind hinter den Flächen, die an der Stichstraße seien, mehrere Plätze verborgen.

 

Herr Hülse fragt weiter, ob für die Kleingärtner genügend Stellfläche vorhanden sei.

Frau Kluge erklärt, dass die angrenzende Kleingartenanlage im Eingangsbereich einen großen Parkplatz besitzt, der weiterhin unberührt bleibt.

 

Herr Hülse erfragt, ob in dem Trinkwasserschutzgebiet - Schutzzone III (s. Planzeichnung Anlage 1 zum Satzungsbeschluss) eine Bebauung vorgenommen werden kann. Frau Kluge informiert, dass die eingezeichnete Trinkwasserschutzzone eine Einschränkung für bestimmte Nutzungen bedeutet. Allerdings schränkt die Trinkwasserschutzzone die Wohnnutzung nicht ein. Einschränkungen seien das Verbot von Bohrungen und Bau von Brunnen sowie das Verwenden von Streusalz im Winter.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der Beschlussvorlage mehrheitlich zu und empfehlen der Bürgerschaft, die Vorlage B 0167/2013 entsprechend Punkt e) Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

 


Abstimmung: 5 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            2 Stimmenthaltungen