Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich des Beschlusses 2020-VII-01-0192:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Stellenpläne der Haushalte ab 2020 eine Vollzeitstelle einzuführen, die im Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 80) verortet ist und deren Aufgabenbereich die Weiterentwicklung der Stadtmarkenstrategie und des darüber hinausgehenden Stadtmarketings beinhaltet.

 

Des Weiteren werden Sachmittel in angemessener Höhe zur Unterstützung dieser Tätigkeit in den Haushalt eingeplant. Der Oberbürgermeister trägt dafür Sorge, dass höchstens 80% der Gesamtkosten für Sachmittel durch die Hansestadt und mindestens 20% von den ortsansässigen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden getragen werden.

 

Der zeitweilige Ausschuss Stadtmarke wird in den Ausschuss für Stadtmarketing umbenannt. Die Aufgaben des Ausschusses im Hinblick auf die inhaltliche Neuausrichtung sind mit der Verwaltung neu zu definieren und die entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist vorzubereiten.

 


Frau Bartel begründet ausführlich den vorliegenden Antrag AN 0002/2020 der Fraktion SPD. In der letzten Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Stadtmarke bestand große Einigkeit, dass der Stadtmarkenprozess fortgesetzt werden müsse. Dafür bedarf es einer hauptamtlichen Struktur und der erforderlichen finanziellen Mittel.

 

Herr Suhr erläutert den Änderungsantrag AN 0021/2020 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI. Es besteht Einigkeit, dass der Prozess zur Bildung einer Stadtmarke fortgesetzt werden muss. Idealerweise ist jedoch die Schaffung einer Personalstelle, angesiedelt im Amt 80, erforderlich. Des Weiteren geht Herr Suhr auf die notwendige Beteiligung der ortsansässigen Unternehmen ein.

 

Herr Dr. Zabel begründet den Ergänzungsantrag AN 0022/2020 der Fraktion CDU/FDP. Im Hinblick auf die inhaltliche Neuausrichtung sollte der zeitweilige Ausschuss Stadtmarke in einen ständigen Ausschuss für Stadtmarketing umgewandelt werden.

 

Herr Haack merkt an, dass weder im Ausschuss noch in der Bürgerschaft diskutiert wurde, was der Mitteleinsatz von 80 T € zur Entwicklung einer Stadtmarke bisher gebracht hat. Der ursprüngliche Stadtmarkenprozess hat eine völlig andere Entwicklung genommen. Herr Haack stellt zudem fest, dass das Thema Stadtmarke in der Bevölkerung nicht angekommen ist. Er meint, dass es einer stärkeren Diskussion zur Thematik bedarf und warnt vor einem unkontrollierten Einsatz finanzieller Mittel. Die Fraktion Bürger für Stralsund wird keinen der vorliegenden Anträge unterstützen.

Herr Haack ist der Auffassung, dass die finanziellen Mittel sinnvoller im Interesse der Stralsunder Bürger verwendet werden könnten.

 

Herr Suhr erklärt, dass aus dem Redebeitrag von Herrn Haack abgeleitet werden könnte, dass der Stadtmarkenprozess beendet werden soll. Er stellt klar, dass der Änderungs- und auch der Ergänzungsantrag die Möglichkeit bietet, weiter zu diskutieren. Herr Suhr erinnert daran, dass ein wesentlicher und nachvollziehbarer Impuls für den Stadtmarkenprozess von der freien Wirtschaft kam. Der Änderungsantrag zusammen mit dem Ergänzungsantrag sorgt dafür, dass der Stadtmarkenprozess in einer professionellen Struktur, unter Beteiligung der Wirtschaft und des Ausschusses weiter begleitet werden kann. Herr Suhr glaubt an ein Gelingen des Prozesses.

 

Frau Bartel stellt aufgrund der geführten Diskussion den Antrag, den Ursprungsantrag AN 0002/2020 zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss zu verweisen.

 

Der Präsident stellt die Verweisung des Antrages AN 0002/2020 zur Beratung in den zeitweiligen Ausschuss Stadtmarke wie folgt zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Anschließend lässt Herr Paul über den Ergänzungsantrag AN 0022/2020 wie folgt abstimmen:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Änderungsantrag AN 0021/2020 wird ergänzt um:

Der zeitweilige Ausschuss Stadtmarke wird in den Ausschuss für Stadtmarketing umbenannt. Die Aufgaben des Ausschusses im Hinblick auf die inhaltliche Neuausrichtung sind mit der Verwaltung neu zu definieren und die entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist vorzubereiten.

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2020-VII-01-0192

 

 

Abschließend lässt der Präsident über den Änderungsantrag einschließlich des Beschlusses 2020-VII-01-0192 wie folgt abstimmen:

 

 

Pause: 17:38 Uhr bis 18:10 Uhr


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen