Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Sund erörtert die Problematik der baurechtswidrigen Zustände in der Hansestadt Stralsund, die mit den Eigentumsverhältnissen und der tatsächlichen Nutzung nicht übereinstimmen. Er erklärt, dass ein Antrag zur Bildung eines Umlegungsausschusses gestellt wurde, der auf öffentlich-rechtlichem Wege, Widersprüche klären soll.

Es seien keine geschäftsfähigen Grundstücke vorhanden. Die Flurstücksgrenzen über- bzw. unterstreiten ihre eigene Nutzung.

 

Um den Widerspruch aufzulösen, könnte auf zivilrechtlichem Wege eine Einigung erzielt werden, jedoch sei dies eine jahrelange, nichtendende Auseinandersetzung.

 

Aus diesem Grund sei die Bildung des Umlegungsausschusses dargestellt worden, um auf öffentlich-rechtlichem Wege, per Verwaltungsakt, eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung herbeizuführen, so dass die Grundstücke wieder veräußerbar/ vererbbar seien. Eine weitere Möglichkeit des Umlegungsausschusses sei auf dem Verwaltungsweg das Betreiben einer Flurneuordnung.

 

Der Umlegungsausschuss kann nicht frei gewählt werden, so dass zwei Bürgerschaftsabgeordnete, die Mitglied dieses Ausschusses sein sollten und zwei Stellvertreter nominiert werden müssen, die dann später durch die Bürgerschaft gewählt werden sollen. Die Bildung des Umlegungsausschusses sei unbefristet und arbeitet nur nach Bedarf.

 

Der Ausschussvorsitzende beschließt den Vortrag des Herrn Sund im nichtöffentlichen Teil weiterzuführen.

 

Herr Hölbering fragt nach den Kosten, die auf den Haushaltsplan 2015 der Hansestadt Stralsund zukommen.

 

Herr Sund erklärt, dass der Umlegungsausschuss ein alleintragendes Projekt sei. Das Katasteramt sei beauftragt worden, einen groben Kostenvorschlag zu erarbeiten.

Eine Wertschöpfung von 16.000 € sei anvisiert worden. Es soll versucht werden die Kosten für die Stadt neutral zu halten.

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