Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof gelegene Gebiet
„Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“ soll ein Bebauungsplan gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 9,7 ha große Plangebiet umfasst die Flächen der Gemarkung
Andershof, Flur 4, Flurstücke 4, 5, 6, 10, 11 (anteilig) und 12. Es wird im
Süden durch den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8 „Hanse-Einkaufspark“
(Möbel Albers/Hammer), im Westen durch die Brandshäger Straße, im Norden durch
den Deviner Weg und im Osten durch den Bebauungsplan Nr. 42 „Wohngebiet südlich
des Deviner Weges“ begrenzt (s. Anlage).
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
vorrangig für den Einfamilienhausbau. Entlang der Brandshäger Straße sind
Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Besonderheiten des Standortes als südlicher
Ortseingang sind bei der Planung zu berücksichtigen.
3. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit Bescheid der
höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000, soll für die ca.
9,7 ha große Teilfläche östlich der Brandshäger Straße geändert werden.
Der im Flächennutzungsplan bisher als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Sportplatz“ dargestellte Änderungsbereich soll nun überwiegend als
Wohnbaufläche dargestellt werden.
Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist ebenfalls
zu ändern.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Haack nimmt gem. § 24 KV M-V weder an der Beratung noch an der Abstimmung zur Vorlage teil.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen