Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, den Abschnitt der Heilgeiststraße zwischen der Ossenreyerstraße und der Zufahrt zu den Parklätzen im Hinterhof der Heilgeiststraße 12 - 14 als Fußgängerzone oder als einen vergleichbar nutzbaren Bereich auszugestalten?

2.    Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen und zur möglichen Bebauung der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche an der Mönchstraße (Mönchstraße 51)?

 

3.    Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, eine Erschließung der Parkfläche und der Zufahrt zur Tiefgarage Löwensches Palais über das unter 2. benannte Grundstück an der Mönchstraße zu realisieren?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Der Beginn der Fußgängerzone in der Heilgeiststraße wurde so gewählt, dass die vorhandenen Zufahrten noch ohne Einschränkung genutzt werden können. Eine Ausdehnung der Fußgängerzone bis zur Heilgeiststraße 12 bis 14 hätte dann zur Folge, dass die öffentliche Zufahrt zwischen Hausnummer Nr. 85 und 87 innerhalb der Fußgängerzone liegen würde. Die öffentliche Zufahrt dient der Zufahrt zur Tiefgarage im Löwenschen Palais, als Zufahrt zu den ebenerdigen Stellplätzen im Hinterhof und kann auch für den rückseitigen Lieferverkehr der Läden in der Ossenreyerstraße dienen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite lägen dann auch die Zufahrten für die Heilgeiststraße 16 und Ossenreyerstraße 18 innerhalb der Fußgängerzone. Hier wäre auch der Lieferverkehr für das Modegeschäft C&A betroffen.

 

Aufgrund der Einschränkungen für den Lieferverkehr und den ruhenden Verkehr hat die Verwaltung bislang nicht das Ziel verfolgt, die Fußgängerzone in diesem Bereich auszuweiten.

 

Voraussetzung für die Erweiterung der Fußgängerzone ist zudem ein Teileinziehungsverfahren für die öffentliche Straße, welches von der Hansestadt Stralsund als Straßenbaulastträger beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung als zuständige Genehmigungsbehörde gestellt werden müsste.

 

zu 2.:

Die Fläche (Treuhandsondervermögen) befindet sich in der öffentlichen Ausschreibung mit dem Ziel, sie in Anlehnung an die historische Parzellierung mit 3 Gebäuden wieder bebauen zu lassen. Dabei wird angestrebt, in einem der Gebäude ein Angebot an Stellplätzen zu schaffen, das über die aus der Neubebauung resultierende Anzahl reicht. Diese Stellplätze sollen ausschließlich Bewohnern des Quartiers bzw. der Altstadt zur Verfügung stehen.

Derzeit gibt es einen Interessenten, der prüft, ob er diese Rahmenbedingungen erfüllen kann. Das in der Juni-Sitzung des Gestaltungsbeirates vorgestellte Konzept befindet sich in der Überarbeitung.

 

zu 3.:

Eine Erschließung über die Fläche Mönchstraße wäre nur unter Nutzung privater Grundstücksflächen, die mittig zwischen den städtischen liegen, machbar. Die Verlagerung der Zufahrt zur Mönchstraße würde einen neuen Erschließungsweg über die gesamte Fläche erfordern und der angestrebten Bebauung widersprechen.

 

Frau Voß erfragt, ob es Gespräche mit den Einzelhändlern und Bewohnern gab.

 

Herr Bogusch erklärt, dass es diesbezüglich seinerseits keine Gespräche gab.

 

Herr Paul lässt über die beantragte Aussprache wie folgt abstimmen:

 

Mehrheitlich beschlossen

 

2019-VII-03-0103

 

Herr Dr. von Bosse ist der Auffassung, dass eine Lösung für diese Konfliktsituation gefunden werden muss. Eine wäre zum Beispiel, dass die Fahrzeuge in der Fußgängerzone mit Schritttempo fahren dürfen, wie es bereits auch in anderen Städten möglich ist.

 

Herr Bogusch erläutert, dass es möglich wäre, die Fußgängerzone z.B. Anliegerfrei oder für den Lieferverkehr frei zu machen. Die Frage ist jedoch, was damit erreicht wird, da der aktuelle Verkehr insbesondere von dem Lieferverkehr und den Anliegern ausgeht. Außerdem gibt es in diesem Bereich kein Geschwindigkeitsproblem.

 

Frau Fechner erfragt die Möglichkeit, das Schild für die Fußgängerzone in der Ossenreyerstraße so zu versetzen, dass Kunden zum Einkauf eingeladen werden.

 

Herr Bogusch erläutert, dass das Schild für die Fußgängerzone auf der Höhe der letzten Zufahrt steht. Mit jeder Verlagerung kann die Möglichkeit der Zufahrt nicht mehr gegeben werden. Weiter bezweifelt er, dass eine Verlagerung des Schildes große Auswirkungen hätte.

 

Frau Kindler regt an, das Gespräch mit den Händlern zu suchen.

 

Frau Voß bittet ebenfalls, noch einmal mit Einzelhändlern und Bewohnern  ins Gespräch zu kommen.

 

Herr Dr. von Bosse regt für die Zukunft an, eine verkehrspolitische Vision bzw. Planung zu schaffen.

 

 

 

Herr Paul weist darauf hin, dass die Statements nichts mehr mit der Fragestunde zu tun haben und bittet dies künftig zu beachten.

Er dankt Herrn Bogusch für die Beantwortung der Fragen.