Anfrage:
1. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, Fußgänger die sich auf dem Fahrrad- Wanderweg, im Bereich Saßnitzer Weg-Selliner Weg (Spielplatz) befinden, vor Fahrrad-Rowdys zu schützen?
2. Wie ist überhaupt die Stellung von Fußgängern in diesem Bereich geregelt?
Herr Bogusch beantwortet die Anfragen wie folgt:
Der Rad-/Gehweg im Bereich
zwischen Saßnitzer Weg und Selliner Weg ist als gemeinsamer Rad-/Gehweg
ausgeschildert, d.h. Fußgänger und Radfahrer nutzen den Weg gleichrangig. Für
alle Verkehrsteilnehmer gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Maßnahmen zum Schutz vor Rowdys
sind kaum umsetzbar. Als Bestandteil des Ostseeküstenradwegs soll die Nutzung
als Radweg aufrecht erhalten bleiben. Für eine Trennung von Rad- und Gehweg ist
die vorhandene Wegebreite nicht ausreichend. Im Bereich des Spielplatzes wurde
bereits „Achtung Kinder“ auf dem Asphalt markiert. Der Einbau von Hindernissen
oder Schwellen zur Reduktion der Geschwindigkeit erhöht das Sturzrisiko für
Radfahrer. Eine Verbreiterung des Weges zur Trennung von Radfahrern und
Fußgängern wäre aus Kostengründen aber auch aus Platzgründen kaum umsetzbar.
Herr Adomeit regt an, zur
Abschreckung Polizeikontrollen durchführen zu lassen. Er weist darauf hin, dass
es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.
Herr Bogusch entgegnet, dass der
gemeinsame Rad- und Gehweg nicht Bestandteil des verkehrsberuhigten Bereiches
ist. Somit gilt dort auch keine Schrittgeschwindigkeit. Aufgrund der Bedeutung
des Radweges besteht nicht die Absicht, an der aktuellen Beschilderung
Änderungen vorzunehmen.
Herr Bogusch meint, dass
Kontrollen in diesem Bereich für die Polizei mit großem Aufwand verbunden
wären. Außerdem ist nicht zu erwarten, dass relevante Ergebnisse erzielt werden
können.
Herr Adomeit bleibt bei seiner
Auffassung, dass Polizeikontrollen der Abschreckung dienen könnten.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.