Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, Fußgänger die sich auf dem Fahrrad-  Wanderweg, im Bereich Saßnitzer Weg-Selliner Weg (Spielplatz) befinden, vor Fahrrad-Rowdys zu schützen?

2.       Wie ist überhaupt die Stellung von Fußgängern in diesem Bereich geregelt?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

Der Rad-/Gehweg im Bereich zwischen Saßnitzer Weg und Selliner Weg ist als gemeinsamer Rad-/Gehweg ausgeschildert, d.h. Fußgänger und Radfahrer nutzen den Weg gleichrangig. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Maßnahmen zum Schutz vor Rowdys sind kaum umsetzbar. Als Bestandteil des Ostseeküstenradwegs soll die Nutzung als Radweg aufrecht erhalten bleiben. Für eine Trennung von Rad- und Gehweg ist die vorhandene Wegebreite nicht ausreichend. Im Bereich des Spielplatzes wurde bereits „Achtung Kinder“ auf dem Asphalt markiert. Der Einbau von Hindernissen oder Schwellen zur Reduktion der Geschwindigkeit erhöht das Sturzrisiko für Radfahrer. Eine Verbreiterung des Weges zur Trennung von Radfahrern und Fußgängern wäre aus Kostengründen aber auch aus Platzgründen kaum umsetzbar.

 

Herr Adomeit regt an, zur Abschreckung Polizeikontrollen durchführen zu lassen. Er weist darauf hin, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.

 

Herr Bogusch entgegnet, dass der gemeinsame Rad- und Gehweg nicht Bestandteil des verkehrsberuhigten Bereiches ist. Somit gilt dort auch keine Schrittgeschwindigkeit. Aufgrund der Bedeutung des Radweges besteht nicht die Absicht, an der aktuellen Beschilderung Änderungen vorzunehmen.

Herr Bogusch meint, dass Kontrollen in diesem Bereich für die Polizei mit großem Aufwand verbunden wären. Außerdem ist nicht zu erwarten, dass relevante Ergebnisse erzielt werden können.

 

Herr Adomeit bleibt bei seiner Auffassung, dass Polizeikontrollen der Abschreckung dienen könnten.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.