Sitzung: 20.06.2019 Bürgerschaft
Frau Winkel setzt
die Bürgerschaftsmitglieder darüber in Kenntnis, dass für den Fall von geheimen
Wahlen für den Präsidenten/der Präsidentin bzw. für die Gremien das Präsidium
in Vorbereitung dieser Sitzung übereingekommen ist, die Aufgaben des Wahlvorstandes
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros des Präsidenten der
Bürgerschaft wahrnehmen zu lassen. Frau Winkel geht davon aus, dass diese
Verfahrensweise allgemeine Zustimmung findet.
Zudem gibt die
Sitzungsleiterin bekannt, dass für diesen Fall die Wahlhandlung in der
Ratsstube durchgeführt wird. Nach namentlichem Aufruf begeben sich die
Mitglieder der Bürgerschaft in die Ratsstube, in der vier Wahlkabinen sowie die
Wahlurne aufgestellt sind. Sie bittet, zu beachten, dass nur die ausgelegten
Stifte zu nutzen sind. Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach geheimer Wahl
ebenfalls in der Ratsstube durch den Wahlvorstand, das Ergebnis wird durch
den/die Sitzungsleiter/in bekannt gegeben.
Sofern im
Zusammenhang mit den Wahlen eine Losentscheidung erforderlich wird, gibt Frau
Winkel bekannt, dass diese Handlung an den Präsidiumsplätzen vollzogen wird.
Die Lose werden nach § 32 Absatz 1 KV MV durch den Präsidenten gezogen.
Frau Winkel weist
aus gegebenem Anlass darauf hin, dass zur Sitzung Film- und Tonaufnahmen durch
Medienvertreter vorgesehen sind. Gem. § 29 Abs. 5 letzter Satz KV MV kann den
Aufnahmen widersprochen werden, sofern in geheimer Abstimmung ein Viertel der Bürgerschaftsmitglieder
der Ablehnung zustimmt.