Frau Winkel setzt die Bürgerschaftsmitglieder darüber in Kenntnis, dass für den Fall von geheimen Wahlen für den Präsidenten/der Präsidentin bzw. für die Gremien das Präsidium in Vorbereitung dieser Sitzung übereingekommen ist, die Aufgaben des Wahlvorstandes durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros des Präsidenten der Bürgerschaft wahrnehmen zu lassen. Frau Winkel geht davon aus, dass diese Verfahrensweise allgemeine Zustimmung findet.

 

Zudem gibt die Sitzungsleiterin bekannt, dass für diesen Fall die Wahlhandlung in der Ratsstube durchgeführt wird. Nach namentlichem Aufruf begeben sich die Mitglieder der Bürgerschaft in die Ratsstube, in der vier Wahlkabinen sowie die Wahlurne aufgestellt sind. Sie bittet, zu beachten, dass nur die ausgelegten Stifte zu nutzen sind. Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach geheimer Wahl ebenfalls in der Ratsstube durch den Wahlvorstand, das Ergebnis wird durch den/die Sitzungsleiter/in bekannt gegeben.

 

Sofern im Zusammenhang mit den Wahlen eine Losentscheidung erforderlich wird, gibt Frau Winkel bekannt, dass diese Handlung an den Präsidiumsplätzen vollzogen wird. Die Lose werden nach § 32 Absatz 1 KV MV durch den Präsidenten gezogen.

 

 

Frau Winkel weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass zur Sitzung Film- und Tonaufnahmen durch Medienvertreter vorgesehen sind. Gem. § 29 Abs. 5 letzter Satz KV MV kann den Aufnahmen widersprochen werden, sofern in geheimer Abstimmung ein Viertel der Bürgerschaftsmitglieder der Ablehnung zustimmt.