Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Dem Vorschlag der Stadtverwaltung (vgl. ZU 0002/2019) zur Förderung kultureller
Projekte in der Hansestadt in einem Umfang von 29.925 € wird vollumfänglich gefolgt.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur
Vergabe der Fördermittel, vor Allem im Hinblick auf die nichtöffentliche Befassung
des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport und in Bezug auf die
auch rechtlich gebotene Transparenz zu prüfen.
3.
Die Ergebnisse der Prüfung werden den Fraktionen, den Einzelbürgerschafts-
mitgliedern und den entsprechenden Fachausschüssen unverzüglich vorgelegt.
Zu diesem Antrag
erfolgt zusätzlich die Beratung der Anträge AN 0082/2019 und AN 0080/2019.
Herr Suhr begründet
den Antrag ausführlich. Er führt dabei aus, dass seitens der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen das formale Verfahren mit einer nichtöffentlichen Entscheidung
für rechtswidrig gehalten wird. Deshalb sollte die Verwaltung dringend prüfen, ob
diese Bedenken gerechtfertigt sind.
Frau Wolle erläutert
das bisherige Verwaltungsverfahren zur Förderung kultureller Projekte.
Bezüglich der
Transparenz erläutert sie, dass sehr umfangreiche Unterlagen zur Beantragung
der Förderung durch die Antragsteller eingereicht werden. Deshalb überwiegen
die Anforderungen an den Datenschutz gegenüber dem öffentlichen Interesse.
Schutzwürdige Angaben der Antragsteller sind generell in nichtöffentlicher
Sitzung zu behandeln.
Herr Hofmann
bestätigt, dass der Ausschuss bislang satzungskonform über die Anträge beraten
und ausgewogene Entscheidungen getroffen hat.
Herr Hofmann kann
keinen Unterschied zu den vorherigen Entscheidungen erkennen. Es wurde bereits
des Öfteren über noch vorhandene Mittel zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden.
Herr Hofmann spricht
sich für eine Beschlussfassung der Anträge 9.8 und 9.9 aus.
Frau von
Allwörden begründet den Antrag AN
0080/2019 und geht dabei auf die Förderrichtlinie ein. Sie selbst ging immer
davon aus, dass diese Richtlinie eine Soll-Bestimmung bezüglich der
Antragstellung beinhalte, es handelt sich jedoch um eine Sollte-Bestimmung.
Sie regt an, um
künftig Missverständnisse zu vermeiden, in der Förderrichtlinie eine
Soll-Bestimmung zu verankern.
Frau von Allwörden informiert,
dass “Performe-Dance“ seit Jahren auf unterschiedliche Art und Weise von der
Stadt Förderungen erhielt. Seitens der
CDU/FDP-Fraktion wird die Auffassung vertreten, dass Förderungen in einer
Ausgeglichenheit allen Interessen der Stadt gerecht werden. Da Bandprojekte
bislang keine Förderung erhielten, bittet sie um Zustimmung zum Antrag AN
0080/2019
Nach einer weiteren
umfangreichen Diskussion beantragt Herr van Slooten das Ende der Debatte.
Der Präsident stellt
den Antrag AN 0090/2019 wie folgt zur Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt