Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:


1.

Dem Vorschlag der Stadtverwaltung (vgl. ZU 0002/2019) zur Förderung kultureller

Projekte in der Hansestadt in einem Umfang von 29.925 € wird vollumfänglich gefolgt.


2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

Vergabe der Fördermittel, vor Allem im Hinblick auf die nichtöffentliche Befassung

des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport und in Bezug auf die

auch rechtlich gebotene Transparenz zu prüfen.


3.

Die Ergebnisse der Prüfung werden den Fraktionen, den Einzelbürgerschafts-

mitgliedern und den entsprechenden Fachausschüssen unverzüglich vorgelegt.


Zu diesem Antrag erfolgt zusätzlich die Beratung der Anträge AN 0082/2019 und AN 0080/2019.

 

Herr Suhr begründet den Antrag ausführlich. Er führt dabei aus, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das formale Verfahren mit einer nichtöffentlichen Entscheidung für rechtswidrig gehalten wird. Deshalb sollte die Verwaltung dringend prüfen, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind.

 

Frau Wolle erläutert das bisherige Verwaltungsverfahren zur Förderung kultureller Projekte.

 

Bezüglich der Transparenz erläutert sie, dass sehr umfangreiche Unterlagen zur Beantragung der Förderung durch die Antragsteller eingereicht werden. Deshalb überwiegen die Anforderungen an den Datenschutz gegenüber dem öffentlichen Interesse. Schutzwürdige Angaben der Antragsteller sind generell in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. 

 

Herr Hofmann bestätigt, dass der Ausschuss bislang satzungskonform über die Anträge beraten und ausgewogene Entscheidungen getroffen hat.

 

Herr Hofmann kann keinen Unterschied zu den vorherigen Entscheidungen erkennen. Es wurde bereits des Öfteren über noch vorhandene Mittel zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Herr Hofmann spricht sich für eine Beschlussfassung der Anträge 9.8 und 9.9 aus.

 

 

 

Frau von Allwörden  begründet den Antrag AN 0080/2019 und geht dabei auf die Förderrichtlinie ein. Sie selbst ging immer davon aus, dass diese Richtlinie eine Soll-Bestimmung bezüglich der Antragstellung beinhalte, es handelt sich jedoch um eine Sollte-Bestimmung.

 

Sie regt an, um künftig Missverständnisse zu vermeiden, in der Förderrichtlinie eine Soll-Bestimmung zu verankern.

 

Frau von Allwörden informiert, dass “Performe-Dance“ seit Jahren auf unterschiedliche Art und Weise von der Stadt Förderungen erhielt.  Seitens der CDU/FDP-Fraktion wird die Auffassung vertreten, dass Förderungen in einer Ausgeglichenheit allen Interessen der Stadt gerecht werden. Da Bandprojekte bislang keine Förderung erhielten, bittet sie um Zustimmung zum Antrag AN 0080/2019

 

Nach einer weiteren umfangreichen Diskussion beantragt Herr van Slooten das Ende der Debatte.

 

Der Präsident stellt den Antrag AN 0090/2019 wie folgt zur Abstimmung:

 

 

 


Mehrheitlich abgelehnt