Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der neu gewählten Bürgerschaft bis zum Herbst 2019 eine geänderte Entgeltordnung für die Sportstättennutzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, in der gemeinnützige (Sport-)Vereine für die Nutzung der städtischen Sportstätten von der Gebührenpflicht befreit sind, soweit eine Veranstaltung einen überörtlichen Bezug hat.


Hierunter sind insbesondere Turniere und Punktspiele zu verstehen, bei denen Sportler*innen von außerhalb in der Hansestadt Stralsund zu Gast sind.


Frau Kindler begründet den Antrag ausführlich und wirbt für eine Beschlussfassung des Antrages. Es ist das Anliegen, eine Gerechtigkeit für alle Sportstättennutzer herzustellen.

 

Herr Ramlow erläutert, dass die CDU/FDP-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird.

 

Frau Kindler ergänzt, dass viele Sportvereine nicht in der Lage sind, die erhöhten Nutzungsgebühren zu zahlen. Um jedoch auch den Breitensport abzusichern, sollte dem Antrag zugestimmt werden.

 

Herr Laack macht darauf aufmerksam, dass der Wegfall der Nutzungsgebühren auch einen Wegfall von Einnahmen bedeute. Diesen Wegfall kann sich seiner Meinung nach die Stadt jedoch nicht leisten.

 

Herr Hofmann erklärt, dass die Fraktion Bürger für Stralsund eine Abschaffung der Gebühren befürworten würde, jedoch aufgrund der finanziellen Lage der Stadt hierfür keine Möglichkeit sehen.

 

Herr Paul stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung

 

 

 


Mehrheitlich abgelehnt