8.1

 

Es liegt eine Einwohnerfrage von Herrn Dr. Fabian Czerwinski vor.

 

 

Herr Paul zeigt sich verwundert, dass Herr Dr. Czerwinski diese Einwohnerfrage als sachkundiger Einwohner und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung stellt. Die jetzt gestellten Fragen waren bereits Gegenstand der letzten Bürgerschaftssitzung und es hätte die Möglichkeit der Information über die Fraktion bestanden.

 

Anfrage:

 

1.        

In wie vielen Fällen kam bei Fällungen von Bäumen im Stadtgebiet die Baumschutzsatzung in den Jahren 2015 bis 2018 zum Tragen und welche Konsequenzen folgten hieraus?

(Bitte einzeln, u.a. nach Jahren und Maßnahmen, aufschlüsseln.)

 

2.    

Wie viele und was für Baumfällungen genau (Baumschutzsatzung und alle anderen) wurden im Stadtgebiet in den Jahren 2015 bis 2018 vorgenommen und wie und wo wurden diese, sofern es erfolgte, kompensiert?

(bitte aufschlüsseln nach Jahren, Baumart, Stadtteil, Zustand der Bäume und Kompensation inkl. Art und Ort)

 

3.       

Würde sich die CO²- Bilanz durch eine Aufhebung der Baumschutzsatzung verändern und wenn ja, wie genau wären die erwartbaren Auswirkungen?

 

Frau Gessert beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu Frage 1.

In den Jahren 2015 bis 2018 wurden auf der Grundlage der Baumschutzsatzung insgesamt 554 Bäume zur Fällung freigegeben. Die mit den Genehmigungen für diese Bäume verbundenen Ersatzpflanzungen betrugen insgesamt 764 Neupflanzungen. Nachpflanzungen im Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung sind zunächst grundsätzlich auf demselben Grundstück vorzunehmen. Teilweise erfolgten die Neuanpflanzungen in Form von heimischen Laubgehölzhecken, wenn die Grundstücksgrößen keine neuen Baumpflanzungen zuließen.

 

2015      149 Fällungen    223 Ersatzpflanzungen

2016      145 Fällungen    234 Ersatzpflanzungen

2017      159 Fällungen    186 Ersatzpflanzungen

2018      101 Fällungen    121 Ersatzpflanzungen

 

Im Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung kamen als Gründe für die Fällung und die daraus resultierende Ausgleichspflicht häufig mehrere Umstände zusammen, so dass eine präzise Aufschlüsselung nicht möglich ist. Die häufigsten Gründe für Fällgenehmigungen absteigend nach deren Häufigkeit sind:

-              Bauvorhaben

-              Verkehrssicherheit

-              Erkrankung

-              Leitungsbau

-              Verschattung

 

Die häufigsten gefällten Baumarten absteigend ihrer Relevanz waren: Fichte, Ahorn, Birke, Pappel, Kiefer, Weide.

 

Die statistische Erfassung der Örtlichkeit erfolgt über Straßennamen, nicht jedoch über Ortslagen bzw. Stadtteile. 

 

zu Frage 2.

Auf städtischen Grünflächen und Straßen mussten in den letzten 10 Jahren rund 890 Bäume im genehmigungsfreien Umfang gefällt werden und rund 1.160 geschützte Bäume. Bei den genehmigungsfreien Baumfällungen handelte es sich fast ausschließlich um Spontanaufwuchs von untergeordneter Bedeutung mit geringem Stammumfang. Die Entnahme solcher Bäume ist notwendiger Bestandteil von Grünpflege, um ein Aufwachsen an ungeeigneten Standorten zu verhindern, um durch Ausdünnung des Baumbestandes die Entwicklungschancen einzelner Bäume zu verbessern oder um Bäume mit Fehlbildungen zu entfernen.

 

Bei den geschützten Bäumen, die gefällt wurden, handelt sich zu ca. ¾ um Bäume, bei den die Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich war, da die Bäume alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr bruchsicher bzw. nicht mehr standsicher waren. Die übrigen Baumfällungen entfallen hauptsächlich auf Straßenbäume, die in Folge von erforderlichen Straßenbaumaßnahmen nicht erhalten werden konnten.

 

Als Ersatz für die Fällung der genannten rd. 1.160 geschützten Bäume wurden insgesamt ca. 1.800 Bäume neu gepflanzt. Das Anpflanzen von Straßenbäumen wird mangels noch vorhandener geeigneter Standorte zunehmend problematisch und daher werden Neuanpflanzungen zunehmend auf öffentlichen Grünflächen durchgeführt.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Ausgleichspflichten hat die Stadt in den letzten 10 Jahren rd. 3.600 Bäume im Stadtgebiet gepflanzt. Dies fand größtenteils durch Aufforstung im Bereich des Stadtwaldes, an der Vogelwiese, am Grünhufer Bogen und im Park Devin statt.

 

Zusammengefasst wurden in den letzten 10 Jahren im Stadtgebiet rd. 2.050 geschützte und nicht geschützte Bäume gefällt, denen insgesamt rd. 5.400 Baumpflanzungen im Stadtgebiet gegenüber stehen und damit etwa das 2,5-fache.

 

Für Baumfällungen im Bereich der Bebauungspläne sind statistischen Zahlen nicht einfach verfügbar, aber auch hier übersteigt die Kompensationspflicht für Ersatzpflanzungen die Anzahl der gefällten Bäume. Der Orientierung könnte hierbei dienen, dass im Zeitraum zwischen 2013-2018 im Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung pro Jahr durchschnittlich 160 Bäume zur Fällung freigegeben und dafür durchschnittlich 222 Ersatzpflanzungen beauflagt wurden.

 

Für Baumfällungen im Anwendungsbereich des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Vorpommern- Rügen zuständig. Deshalb können hierzu keine konkreten Angaben gemacht werden.

                                              

zu Frage 3.

Die Konsequenzen der Aufhebung der Baumschutzsatzung für die CO²-Bilanz lassen sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln.

 

Herr Czerwinski fragt nach, wie groß der Aufwand wäre, um eine entsprechende Ermittlung vorzunehmen bzw. ob dies in Auftrag gegeben werden könnte.

Er regt an, dies ggf. im Städteverbund umzusetzen.

 

Herr Dr. Badrow weist darauf hin, dass die Hansestadt Stralsund zu den hier aufgeführten Bäumen 63.000 außerhalb von Stralsund gepflanzt hat und weitere 8.000 Büsche. Dazu könnte es sich vielleicht lohnen, eine CO²- Bilanz auszurechnen. Diesen Aufwand sieht Herr Dr. Badrow nicht für zielgerecht an und handelt stattdessen.