Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Inwieweit verzögern sich die geplanten Sanierungsmaßnahmen auf der nördlichen Hafeninsel durch die kürzlich festgestellten Schäden an den dortigen Kaikanten?

 

  1. Welche Auswirkungen hat dies auf die zu erwartenden Besuche durch Flusskreuzfahrtschiffe sowie die örtlich ansässigen gastronomischen Einrichtungen und bereits geplante Veranstaltungen wie z.B. den Tag der Bundeswehr 2019?

 

 

  1. Sieht der derzeitige Planungsstand der Sanierung auch eine wasserseitige Abtreppung des Kaibereiches nördlich des Lotsenhauses vor? Wenn ja, wie wird die Erhaltung als Liegeplatz für Fahrgastschiffe auch weiterhin sichergestellt?

 

 

Frau Gessert beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1.

Frau Gessert führt aus, dass die Sanierung der Freiflächen der Nördlichen Hafeninsel in engem Zusammenhang mit erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der Spundwände steht. Durch die im Ergebnis der Bauwerksprüfung für die Uferkanten der Nördlichen Hafeninsel festgestellten Schäden erweitert sich der Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und der entsprechenden Finanzierung erheblich. 

Zur anteiligen Finanzierung der Sanierung des Hansakais, der Freifläche zwischen Lotsenhaus und Ballastkiste einschließlich der Spundwand wurde mit Bürgerschaftsbeschluss vom 08.11.2018 durch die Bürgerschaft die Teilnahme am Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus“ beschlossen. Eine Projektskizze wurde Ende November 2018 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eingereicht. Im März dieses Jahres fällt eine Entscheidung über die in die engere Auswahl kommenden Projekte.  Bei positivem Bescheid wird durch die SES in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein entsprechender Projektantrag vorbereitet. 

Zur Sanierung der weiteren Flächen, der „Ballastkiste“ und der „Steinernen Fischbrücke“ einschließlich erforderlicher Maßnahmen an Kaikanten ist geplant, noch in diesem Jahr ein VgV-Verfahren für die Planungsleistungen durchzuführen. Die konkreten Planungen erfolgen dann 2020.

 

Zu Frage 2.

Frau Gessert teilt weiter mit, dass im Ergebnis der o.g. Bauwerksprüfung für die Uferkanten und entsprechenden Empfehlungen eine Sperrung des Liegeplatzes 6 (Hansakai) sowie Nutzungsbeschränkungen für die Liegeplätze 4 und 8 veranlasst wurden. Für die Besucher der Hafeninsel stellt dies zweifelsfrei eine Beeinträchtigung dar. Die ansässigen gastronomischen Einrichtungen sind insofern nicht betroffen, als dass alle für eine Sondernutzung beantragten Flächen auch weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Derzeit finden innerhalb der Verwaltung Detailabstimmungen zu bereits geplanten Veranstaltungen auf der Nördlichen Hafeninsel statt. Die Veranstalter werden durch das Hafenamt tagesaktuell über mögliche Nutzungsbeschränkungen informiert. Keine der bisher geplanten Veranstaltungen wurde auf einen anderen Austragungsort verlegt. Ziel ist es, alle Veranstaltungen trotz kleiner Einschränkungen wie bisher auf der Nördlichen Hafeninsel stattfinden zu lassen.

Auch für die Schifffahrt bestehen insbesondere durch die Sperrung des Liegeplatzes 6 Einschränkungen. Durch ein Ausweichen auf Liegeplatz 7 an der Nördlichen Steinernen Fischbrücke kann jedoch der Bedarf gedeckt werden und allen Anfragen ein Liegeplatz zugewiesen werden. In Folge steht der Liegeplatz 7 2019 für Sportboote nicht zur Verfügung.

 

Zu Frage 3.

Das Freiflächenkonzept sieht einen dem Hansakai vorgelagerten Schwimmponton vor, der über Rampen an die Kaikante angebunden ist. Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität ist die Anordnung von Sitzstufen geplant. Eine Erhaltung des Hansakais als Liegeplatz für Fahrgastschiffe ist mit Umsetzung dieser Variante gewährleistet.

 

Herr Schwarz hat keine Nachfrage zur Anfrage.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.