Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.           

Kann die Verwaltung verbindlich zusagen und bestätigen, dass in der Vorbereitung und Durchführung des B-Plan-Verfahrens 67 „Gelände westlich des Straßenbauamtes an der Greifswalder Chaussee, Andershof“ vor dem Hintergrund der offensichtlichen Interessenkollision des Oberbürgermeisters die in § 38 Kommunalverfassung MV geforderte Tätigkeitsbeschränkung vollumfänglich Berücksichtigung findet?

 

2.           

Wie prüft und gewährleistet die Verwaltung die Umsetzung der in § 38 Kommunalverfassung MV geforderte Tätigkeitsbeschränkung?

 

3.           

Welche Konsequenzen hätte es für das weitere B-Planverfahren, wenn eine Interessenkollision des Oberbürgermeisters festgestellt würde?

 

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

Zu 1:

Eine „offensichtliche Interessenkollision“ des Oberbürgermeisters hinsichtlich des B-Plans 67 ist nicht  bekannt.  Der Oberbürgermeister  hat im Vorfeld  erklärt, dass er an  diesem Verfahren vorsorglich nicht mitwirken wird. Dem entsprechend ist er nicht tätig geworden.

 

In Bezug auf die Begründung zu dieser Anfrage stellt Herr Wohlgemuth klar, dass die Initiativen der Stadt und des Planungsverbandes zur Lockerung der waldgesetzlichen Bestimmungen gegenüber der Landesregierung nicht zur Durchsetzung von Planungszielen einzelner Bebauungspläne begründet sind, sondern in dem generellen Widerspruch zwischen spezialgesetzlichen Regelungen, die eine Innenentwicklung an zahlreichen innerstädtischen Standorten massiv erschweren,  und der vom Bundesgesetzgeber geforderten nachhaltigen Siedlungsentwicklung nach dem Prinzip „innen vor außen“. Das betrifft nicht nur die Entwicklung neuer Baugebiete, sondern auch Gewerbeflächen in rechtskräftigen Bebauungsplänen, deren Bebaubarkeit allein durch natürliche Sukzession in Frage gestellt ist.

 

Zu 2:

Die Verwaltung hat weder zu prüfen, ob ein Mitwirkungsverbot in der Person des Oberbürgermeisters vorliegt noch, wie dieses umgesetzt wird. Es handelt sich um eine Beamtenpflicht, das heißt: Jeder Beamte muss für sich selbst prüfen, ob er einem  Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V bzw. § 20 Landesverwaltungsverfahrensgesetz unterliegt und sich entsprechend verhalten.

 

Sollte es bei einer derartigen Konstellation zu einem Verfahrensschritt kommen, der der Mitwirkung des Oberbürgermeisters bedarf, würde man sich automatisch an den  1. oder ggf. 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters wenden.

 

Zu 3:

Wenn eine Interessenkollision des Oberbürgermeisters festgestellt würde, hätte das die Konsequenz, dass das Mitwirkungsverbot nach §§ 38, 24 KV M-V bzw. § 20 Landesverwaltungsverfahrensgesetz für das weitere B-Planverfahren gelten würde.  Der Oberbürgermeister dürfte demzufolge bei den weiteren Verfahrensschritten nicht tätig werden.  Es würde somit genau das gelten, was der Oberbürgermeister bereits praktiziert.

 

Herr Suhr fragt nach, ob bei einem Verstoß gegen § 24 KV M-V der beschlossene B-Plan gültig wäre.

 

Herr Wohlgemuth sieht derzeit diesen Fall als nicht gegeben an. Wäre dies jedoch der Fall, würde es, ohne es juristisch geprüft zu haben, z. B. im Rahmen einer Normenkontrolle eine Klagebefugnis geben können.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Mehrheitlich beschlossen

 

2019-VI-01-0924

                                      

Herr Suhr möchte wissen, ob hinsichtlich einer möglichen Befangenheit ggf. auch die Kommunalaufsicht hinzugezogen wurde. Weiter fragt er nach, ob es die Anzeige der Befangenheit bislang gegeben hat, so dass ein Vertreter benannt werden konnte, um die am Verfahren Beteiligten zu informieren, wer der richtige Ansprechpartner ist.

 

Herr Wohlgemuth verweist auf seine bisherigen Ausführungen, in denen er verdeutlichte, dass der von der Befangenheit Betroffene verpflichtet ist, diese anzuzeigen. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung zu prüfen, ob eine Befangenheit vorliegt. Daher hat es keine Anfrage an die Kommunalaufsicht gegeben. Es gibt die Aussage des Oberbürgermeisters, dass er an diesem Verfahren nicht aktiv mitwirken werde. Folglich ist kein Interessenskonflikt erkennbar.

 

Herr Dr. v. Bosse legt dar, dass seiner Auffassung nach der Oberbürgermeister schon mit der Initiative, dass das Waldgesetz verändert werden soll, mitgewirkt hat. Das Waldgesetz findet auch für den B-Plan 67 Anwendung.

 

Herr Wohlgemuth kann für seinen Verantwortungsbereich ausschließen, dass eine Mitwirkung des Oberbürgermeisters stattfand.

 

Herr Dr. Zabel gibt für die CDU/FDP-Fraktion folgendes Statement:

„Die CDU/FDP-Fraktion lehnt jede Form der politischen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit ab, die mit persönlichen Unterstellungen, indirekten oder direkten Verdächtigungen, sog. Hörensagen, einhergeht. Die Argumentation, dass man nur Aufklären möchte und sich für Transparenz einsetzt, greift für die Fraktion dann nicht mehr, wenn absichtlich oder fahrlässig Menschen diskreditiert werden, ihnen persönlich geschadet wird, wie es aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion hier der Fall ist. Die Mitglieder der Fraktion glauben, offensichtlich im Unterschied zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch zur Auffassung eines Reporters der Ostsee-Zeitung, Herrn Fischer, dass eine so praktizierte, den einzelnen Menschen, Abgeordneten, Verwaltungsmitarbeiter verachtende Form der politischen Auseinandersetzung, bei der jede inhaltliche politische Debatte zur Nebensache wird, wesentlich dazu beiträgt, dass sich Menschen von Politik und von einer öffentlichen Mitarbeit an einem gesellschaftlichen Diskurs abwenden…“

 

Herr Dr. Zabel erklärt, dass er seit Jahren mit Herrn Fischer persönlich kein Wort wechsle, da er sein Verständnis von Pressearbeit nicht teilt, sie sogar als gefährlich für die Demokratie einschätzt, da er gezielt und einseitig Behauptungen und Vermutungen kolportiert, die das Vertrauen der Bürger in die Stadt, in den Staat, in die Verwaltung, in die Legislative erschüttert. Diese Form der Einmischung der Presse gefährdet eine sachorientierte politische Auseinandersetzung. Die von ihm gewählten Methoden, reißerische Schlagzeilen aufzumachen, haben für Herrn Dr. Zabel persönlich demagogischen Charakter. Herr Dr. Zabel hofft, dass Herr Fischer dann auch Verantwortung für sein Handeln übernimmt, wenn dafür ein Preis zu zahlen ist.

 

 

Herr Dr. v. Bosse erklärt, dass für ihn „Presse-Bashing“ sehr antidemokratisch erscheint.

Die Transparenz, die hier eingefordert wird, geht in die Richtung, dass es eine enorme starke Kampagne gab, das Waldgesetz zu reduzieren. Als Beispiel dafür wurde der B-Plan 67 herangezogen. Er sieht es als Aufgabe der Presse an, die Hintergründe zu recherchieren.

 

Herr Dr. Zabel stellt klar, dass er keine allgemeinen Probleme mit der Presse habe, sondern nur mit den Mitteilungen und Darstellungen von Herrn Fischer, die er sehr tendenziell und problematisch empfindet. Mit anderen Mitarbeitern der Presse habe er diese Erfahrungen nicht gemacht.

 

Herr Suhr macht deutlich, dass die aufgezeigten Diskrepanzen diametral zu seiner Auffassung stehen. Herr Suhr sieht es ausschließlich als Aufgabe der Presse an, kritisch Bericht zu erstatten. Er sieht es als angebracht an, kritisch darüber zu berichten, was er zuvor proaktiv vom Oberbürgermeister forderte. Herr Suhr sieht hier den direkten Zusammenhang einer geschäftlichen Beziehung der  Ehefrau des Oberbürgermeisters.

 

Herr Dr. Badrow weist dies strikt zurück, da es sich um Behauptungen handelt.

 

Herr Suhr teilt mit, dass ihm entsprechende Auszüge aus dem Handelsregister vorliegen. Sollten die Aussagen der Ostsee-Zeitung nicht korrekt sein, bestünde für den Oberbürgermeister jede Möglichkeit des Widerspruchs.

 

Herr Dr. Zabel gibt nochmals zu Protokoll, dass es ihm nicht um Aufklärung und Presse gehe, sondern um die Darstellung, die tendenziell ist und die aus seiner Sicht auch demagogischen Charakter hat - wenn man sich die Überschriften der Artikel von Herrn Fischer ansieht. Das ist ein Mitarbeiter der Presse, es ist nicht die Presse! 

Herr Suhr stelle es so dar, als ob man die Presse als nicht fair und nicht richtig arbeiten sieht. Das stimmt nicht! Die Kritik richtete sich gegen den Politikstil den Herr Suhr hier zeigt, nämlich: Personen ins Licht, in die Öffentlichkeit und Unterstellungen in den Raum zu stellen.

 

Herr Laack sieht es als gegeben an, dass der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung den B-Plan und alle damit verbundenen Maßnahmen forciert hat.

 

Herr van Slooten hält die Presse für erforderlich. Es wird immer wieder unterschiedliche Auffassungen zur Berichterstattung geben. Damit müssen Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, seiner Auffassung nach, umgehen können. Herr van Slooten hält die Äußerungen von Herrn Dr. Zabel für nicht angemessen.