Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie viele Prozesse führt die Hansestadt Stralsund im Zusammenhang mit den Pachtflächen in Neuendorf – Insel Hiddensee zurzeit?

 

  1. Sind Verfahren endgültig abgeschlossen? Wenn ja, wie viele Verfahren sind abgeschlossen?

 

  1. Ist zu erwarten, dass hinsichtlich der Flächen eine gütliche Einigung mit den betroffenen Neuendorfern erzielt wird?

 

 

Herr Kobsch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Im Jahr 2018 wurden 60 neue Klagen eingereicht. Davon sind neun bereits erledigt. Darüber hinaus sind noch fünf Anschlussberufungen beim Landgericht Stralsund sowie ein Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Rostock anhängig, so dass die Hansestadt Stralsund zurzeit insgesamt 57 Prozesse gegen die Neuendorfer Grundstücksnutzer führt.

 

Zu 2.:

Insgesamt sind 228 Verfahren endgültig abgeschlossen.

 

Zu 3.:

Das hängt auch ganz stark von den Neuendorfer Grundstücksnutzern ab. Erschwert wird der Einigungsprozess vom Prozessbevollmächtigten der Neuendorfer Grundstücksnutzer, der für seine Mandanten immer wieder sogenannte „Güteangebote“ formuliert, die die Hansestadt Stralsund als Grundstückseigentümerin benachteiligen und deshalb nicht angenommen werden können. 

 

Andererseits gibt es auch Grundstücksnutzer, die die aktuelle Rechtsprechung des Landgerichts Stralsund akzeptieren und auf dieser Basis einen Vertrag mit den Grundstückseigentümern abschließen wollen. Andere haben ihre Nutzungsverträge auf Anraten ihres Prozessbevollmächtigten gekündigt.

 

Eine gütliche Einigung hält Herr Kobsch dennoch für realistisch, dies setzt jedoch die grundsätzliche Akzeptanz der gerichtlich bestätigten Position der Hansestadt als Grundstückseigentümerin voraus. Die Hansestadt hat auch in der Vergangenheit stets Angebote zur Vermeidung unzumutbarer Härten im Einzelfall unterbreitet.

 

Herr van Slooten hat keine Nachfrage.

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.