Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wo und in welcher Höhe leistet die Hansestadt Stralsund auf Basis freiwilliger Unterstützung finanzielle Hilfe?

 

Frau Steinfurt antwortet wie folgt:

 

Die Hansestadt Stralsund leistet freiwillige Unterstützung auf vielfältigste Art und Weise in Ausfüllung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Das Ob und Wie ist der Gemeinde überlassen und muss im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit erfolgen.

 

Die Frage wo und in welcher Höhe dies geschieht, beantwortet sich durch den jährlichen Haushaltsplan. Frau Steinfurt verweist auf den Punkt 2.13 im Vorbericht des Haushaltsplanes 2018/2019.

 

Beispielhaft benennt sie für das Haushaltsjahr 2018 folgende Zuschüsse/ Aufwendungen für den freiwilligen Aufgabenbereich: 

                    

      Welcome- Center                                                             10,0 TEUR

      Für den sozialen Bereich                                               161,2 TEUR

      Zuschuss für Jugendarbeit an freie Träger                    299,8 TEUR 

          Untersetzt:  - für Personalkosten   SSA      146,8 TEUR

                             - für Personalkosten   JSA        47,4  TEUR

                             - für Personalkosten     JA         63,5 TEUR  

                             - für Miet- und Betriebskosten   25,1 TEUR 

                             - für Sachkosten                          3,6 TEUR  (14,3 TEUR im TH 10)

      Bewirtschaftung und Unterhaltung der kulturellen Einrichtungen und Zuschüsse

                                                                                            10.444,4 TEUR

      Sportförderung                                                                1.360,9 TEUR

      Kulturelle Veranstaltungen                                                   87,6 TEUR

      Zuschüsse an Studenten und Auszubildende                      72,0 TEUR

      Zuschuss an den EB Tourismuszentrale                           211,0 TEUR   

      

 

Insgesamt plante die HST in 2018 für den freiwilligen Bereich Eigenanteile in Höhe von ca. 14 Mio. EUR ein, das entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 12 % der ordentlichen Aufwendungen (120 Mio. EUR). Für 2019 entspricht dies in etwa dem gleichen Anteil. 

 

Es gibt keine Nachfrage.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.