Wo und in welcher Höhe leistet die Hansestadt Stralsund auf Basis freiwilliger Unterstützung finanzielle Hilfe?
Frau Steinfurt antwortet wie folgt:
Die Hansestadt Stralsund leistet
freiwillige Unterstützung auf vielfältigste Art und Weise in Ausfüllung der
freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Das Ob und Wie ist der Gemeinde
überlassen und muss im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit erfolgen.
Die Frage wo und in welcher Höhe
dies geschieht, beantwortet sich durch den jährlichen Haushaltsplan. Frau
Steinfurt verweist auf den Punkt 2.13 im Vorbericht des Haushaltsplanes
2018/2019.
Beispielhaft benennt sie für das
Haushaltsjahr 2018 folgende Zuschüsse/ Aufwendungen für den freiwilligen
Aufgabenbereich:
Welcome- Center
10,0 TEUR
Für den sozialen Bereich
161,2 TEUR
Zuschuss für Jugendarbeit an freie
Träger 299,8 TEUR
Untersetzt: - für Personalkosten SSA
146,8 TEUR
- für
Personalkosten JSA 47,4
TEUR
- für
Personalkosten JA 63,5 TEUR
- für Miet- und
Betriebskosten 25,1 TEUR
- für
Sachkosten 3,6
TEUR (14,3 TEUR im TH 10)
Bewirtschaftung und Unterhaltung der
kulturellen Einrichtungen und Zuschüsse
10.444,4
TEUR
Sportförderung
1.360,9 TEUR
Kulturelle Veranstaltungen
87,6 TEUR
Zuschüsse an Studenten und
Auszubildende 72,0
TEUR
Zuschuss an den EB Tourismuszentrale 211,0 TEUR
Insgesamt plante die HST in 2018
für den freiwilligen Bereich Eigenanteile in Höhe von ca. 14 Mio. EUR ein, das
entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 12 % der ordentlichen Aufwendungen
(120 Mio. EUR). Für 2019 entspricht dies in etwa dem gleichen Anteil.
Es gibt keine Nachfrage.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.