Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter des AID  während ihrer gesetzlichen Pausenzeit eine Vertretung gestellt bekommen.


Herr Adomeit begründet den Antrag und wirbt um Zustimmung.

 

Herr Dr. Zabel ist der Auffassung, dass die Einhaltung der Pausenzeiten Angelegenheit des Arbeitgebers ist. Arbeitgeber der AID ist nicht die Hansestadt Stralsund, sondern ein externer Leistungserbringer.

 

Herr Adomeit meint, dass der Oberbürgermeister sich jedoch beim Auftragnehmer für die Einhaltung der Pausenzeiten einsetzen kann.

 

Herr Suhr stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Zabel zu. Ihn interessiert die Auffassung der Hansestadt Stralsund als Auftraggeber und ob bereits beim Auftragnehmer interveniert wurde.

 

Herr Albrecht teilt mit, dass die angesprochenen Probleme nicht an die Verwaltung herangetragen wurden. Dennoch wurden Gespräche mit dem Auftragnehmer geführt. Dieser hat bestätigt, dass Pausen genommen werden können. Kurzfristige Vertretungen werden durch Mitarbeiter der Hansestadt Stralsund übernommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Vertretung über den Arbeitgeber zu ordern.

 

Herr Dr. Zabel geht davon aus, dass die Arbeitszeitregelungen Vertragsgegenstand sind. Insofern muss sich die Hansestadt Stralsund darauf verlassen können, dass diese vom Auftragnehmer auch eingehalten werden. Nach den Schilderungen von Herrn Albrecht, gibt es keine Hinweise, die dem entgegenstehen.

 

 

Der Präsident lässt über den Antrag AN 0115/2018 wie folgt abstimmen:                      


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt