Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des
Antrages AN 0108/2018 zur Beratung in den Ausschuss für Bau, Umwelt und
Stadtentwicklung mit folgendem Wortlaut:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Hauseigentümern der
Heilgeiststraße (vorerst) ins Benehmen zu setzen, um die Anbringung von Haken
in den Hausfassaden für die Weihnachtsbeleuchtung zu ermöglichen.
Finanziell ist die
Anschaffung der weihnachtlichen Beleuchtung, sowie die Handwerklichen Arbeiten
in den nächsten Doppelhaushalt im Jahr 2020/2021 einzuplanen.
Frau von Allwörden begründet den Antrag. Dem Antrag ist ein Prüfauftrag vorausgegangen, der in den Ausschüssen rege diskutiert wurde. Der Prozess soll nun angeschoben werden, beginnend in der Heilgeiststraße.
Herr Suhr beantragt die Verweisung des Antrages AN 0108/2018 in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung. Er erinnert daran, dass sich dieses Gremium am 13.12.2018 mittels einer Ortsbegehung mit dem genannten Prüfauftrag auseinandersetzen wird.
Herr Quintana Schmidt stimmt einer Verweisung des Antrages zu.
Herr Laack hinterfragt die entstehenden Kosten und wer diese tragen soll.
Herr Paul weist darauf hin, dass diese Fragen im Ausschuss behandelt werden.
Herr Haack erklärt für die Fraktion Bürger für Stralsund, sich dem Verweisungsantrag anzuschließen. Er meint, dass die Prioritäten im Ausschuss gesetzt werden sollten. Zudem merkt er an, dass aufgrund des Doppelhaushaltes 2018/2019 kein Zeitdruck besteht.
Der Präsident stellt die Verweisung des Antrages AN 0108/2018 zur Beratung in den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung wie folgt zur Abstimmung: