Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.

Hat die Stadtverwaltung aus dem Pflanzen der straßenbegleitenden Bäume im Groß Lüdershäger Weg  gewisse Lehren gezogen?

 

2.           

Werden in diesem Bereich die Versorgungsleitungen regelmäßig überprüft, wann das letzte Mal?

 

3.           

Sind die fehlenden Unterlagen die den vorgenannten Vorfall betreffen wieder aufgetaucht?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1.:

Betrachtet man die Betroffenheit der Anwohner, so zeigt sich rückblickend, dass insbesondere hinsichtlich der größten Beeinträchtigung, die in der Verschattung und dem Laubfall liegen, die Verwendung von kleinwüchsigeren Bäumen die bessere Wahl gewesen wäre. Zukünftig soll daher bei Straßenplanungen stärker auf die Auswahl standortgeeigneterer, in der Regel eher kleinwüchsiger Alleenbäume geachtet werden. Auch hat die Stralsunder Bürgerschaft in der Sitzung vom 19.04.2018 beschlossen, dass im Zuge der Planung für den grundhaften Ausbau der Straße Groß Lüdershäger Weg der Ersatz der vorhandenen Alleenbäume durch kleinwüchsigere Bäume geprüft werden soll. Hierzu liegt auch bereits eine erste positive Einschätzung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen vor.

 

zu 2.:

Beeinträchtigungen bzw. Schäden an den Ver- und Entsorgungsleitungen im Groß Lüdershäger Weg aufgrund der Baumwurzeln liegen nicht vor. Die Überprüfung der Gasleitungen erfolgt  gemäß Vorschrift alle 4 Jahre, die letzte Überprüfung fand im Jahr 2015 statt, die nächste Überprüfung erfolgt somit im Jahr 2019.

 

Regen- und Schmutzwasserkanäle werden durch Videobefahrung überprüft, das Prüfintervall beträgt hier 10 Jahre. Die letzte Befahrung fand 2016 statt. Eine Spülung der Kanäle wird alle 3 Jahre durchgeführt.

 

Zu 3.:

Die Pflanzung der Bäume erfolgte vor rund 20 Jahren. Die damals seitens der Verwaltung beteiligten Personen sind mittlerweile im Ruhestand. Umstrukturierungen innerhalb der Verwaltung, wie z. B. der Wechsel der für die Genehmigung von Ausgleichspflanzungen zuständige Unteren Naturschutzbehörde von der Hansestadt Stralsund zum Landkreis Vorpommer-Rügen haben dazu geführt, dass diesbezüglich keine Unterlagen mehr aufgefunden werden können. Der Anlass für die Baumpflanzungen und die Gründe für die Baumauswahl sind jedoch für den bestehenden Alleenschutz auch nicht von Belang.

 

Herr Lindner erfragt, ob es richtig ist, dass für Bepflanzungen im öffentlichen Straßenraum eine Genehmigung benötigt wird.

 

Herr Bogusch teilt mit, dass es sich um Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum handelt, die einer Genehmigung bedürfen. Die Pflanzmaßnahme wurde durch Mitarbeiter begleitet, die bereits im Ruhestand sind. Es handelt sich um eine abgestimmte Maßnahme und somit um keine Schwarzpflanzung. Die Auswahl der Art des Baumes liegt nicht in der Verantwortung der Verwaltung.

 

 

Herr Paul stellt die beantragte Aussprache zur Abstimmung:

 

Mehrheitlich zugestimmt

 

2018-VI-08-0849

 

Herrn Dr. Zabel interessiert, ob bei der Prüfung der Bäume festgestellt wurde, dass in den vorhandenen Lücken Nachpflanzungen erfolgen sollen.

 

Herrn Bogusch ist diesbezüglich nichts über erforderliche Nachpflanzungen bekannt.

 

Herr Lindner stellt in Frage, dass bereits Nachpflanzungen erfolgt sind.

 

Herr Bogusch merkt an, dass es möglich ist, dass Nachpflanzungen erfolgt sind. Die Alleenbäume stehen unter Alleenschutz und daraus entsteht die Verpflichtung, dass Nachpflanzungen erfolgen müssen, wenn Bäume eingehen. Es ist das Ziel, aktuelle Nachpflanzungen mit kleineren Baumarten zu wählen.

 

Herr Suhr informiert sich, was die untere Naturschutzbehörde konkret positiv vorbeschieden hat.

 

Herr Bogusch teilt mit, dass mit dem grundhaften Ausbau der Straße im Rahmen der Sanierung, ein Eingriff in den Baumbestand erfolgt, der sich nicht vermeiden lässt. Unter Umständen sind diese Bäume infolge dessen nicht mehr überlebensfähig und sie werden gefällt. Dafür müssen Ersatzpflanzungen durchgeführt werden, für welche kleinwüchsige und kleinkronige Bäume vorgesehen sind. Einer solchen Ersatzpflanzung würde die untere Naturschutzbehörde zustimmen.

 

Herr Suhr erfragt, wie der Zeitrahmen des geschilderten Ablaufes ist.

 

Herr Bogusch teilt mit, dass die Straße in der aktuellen Haushalts- und Finanzplanung noch nicht enthalten ist und es somit keinen verbindlichen Termin gibt.

 

Der Präsident merkt an, dass er die Problematik von Anfang an begleitet hat und mit  den Ergebnissen im Sinne der Anwohner nicht zufrieden ist. Er wird die Problematik weiterhin begleiten, bis eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.