Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „ Wohnbebauung Andershof/ Drigger Weg“ soll für eine Teilfläche (Bereich der öffentlichen Grünfläche AF 6) eine  Aufhebung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Diese Teilfläche mit einer Größe von ca. 1.100 m² befindet sich im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof und grenzt westlich an den Boddenweg und nördlich an den Drigger Weg.

Das Aufhebungsgebiet umfasst die Flurstücke 20/154, 20/155, 20/126 und 20/127 der Flur 2, Gemarkung Andershof.

 

2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Mehrheitlich beschlossen