Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die

  Hansestadt Stralsund (Ehrenbürgerrechtssatzung) – Anlage 1

 

- die Richtlinien zum Verfahren zur Würdigung des Ehrenamtes als Ergänzung der

  Ehrenbürgerrechtssatzung – Anlage 3

 

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Hansestadt Stralsund (Ehrenbürgerrechtssatzung) in der Fassung vom 01.09.2015 außer Kraft.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


35 Zustimmungen           0 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltung