Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.           

Welche ordnungsbehördlichen Maßnahmen werden ergriffen, um die negative Entwicklung im Straßenverkehr für Fußgänger einzudämmen und die Sicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten?

 

2.           

Werden Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern auf Straßen, Gehwegen und in den Fußgängerzonen statistisch erfasst? Wenn ja, wie stellt sich die Entwicklung der letzten 5 Jahre dar?

 

3.           

Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die notwendige Unterbindung des illegalen Radfahrens auf Gehwegen durch verkehrspolitische und planerische Entscheidungen zu unterstützen?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Die Zuständigkeit für die Überwachung des Radverkehrs und die damit verbundenen Eingriffe in den fließenden Verkehr sind nach der hiesigen Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung ausschließlich der Polizei vorbehalten. Der kommunalen Verkehrsüberwachung obliegt lediglich die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im fließenden Verkehr dürfen nur Geschwindigkeitsüberwachungen mittels mobiler oder stationärer Anlagen durchgeführt werden. Eine Kontrolle des Radverkehrs durch die kommunale Verkehrsüberwachung ist somit rechtlich nicht zulässig.

 

Hinweise und Beschwerden zu ordnungswidrigen Nutzungen der Gehwege werden von der Stadtverwaltung an das zuständige Polizeihauptrevier Stralsund weitergeleitet. Nach Aussage des Polizeihauptreviers Stralsund ist die Unfallprävention im Bereich Radfahren und Vorrang / Vorfahrt eines der verkehrspolizeilichen Hauptanliegen, zu dem auch Kontrollen an verschiedensten Orten in der Hansestadt, auch insbesondere an bekannten Hauptunfallpunkten durchgeführt werden.

 

zu 2.:  

Das Unfallgeschehen wird nicht von der Stadtverwaltung sondern von der Polizei erfasst. Erfasst werden können nur Unfälle, die polizeilich gemeldet wurden. Beim Unfallgeschehen zwischen Radfahrern und Fußgänger ist zu vermuten, dass nicht alle Unfälle polizeilich gemeldet werden.

 

Zum konkreten Unfallgeschehen zwischen Radfahrern und Fußgängern liegt der Verwaltung von der Polizei eine Übersicht über die letzten drei Jahre vor. Demnach kam es in

 

2015 zu insgesamt 8 Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern, 4 Unfälle wurden von Radfahrern verursacht und 4 von Fußgängern,  davon ein Unfall mit Schwerverletzten und 7 Unfälle mit Leichtverletzten.

2016 traten insgesamt 6 Unfälle auf. 3 Unfälle verursacht durch Radfahrer und drei Unfälle verursacht durch Fußgänger, davon 2 Unfälle mit Schwerverletzten und 4 Unfälle mit Leicht-verletzten

2017 insgesamt 6 Unfälle. 4 Unfälle verursacht durch Radfahrer und 2 durch Fußgänger, davon 5 Unfälle mit Leichtverletzten und ein Unfall nur mit Sachschaden.

 

Somit traten in den vergangenen Jahren 3 bis 4 polizeilich gemeldete Unfälle mit Fußgängern auf, bei denen der Radfahrer der Verursacher war.

 

Zu 3.:

 

Das Radfahren ist gem. § 2 StVO nur auf der Fahrbahn oder auf speziell gekennzeichneten Wegen erlaubt. Fahrtrichtung ist rechts. Auf Gehwegen ist das Radfahren nicht gestattet.

 

Da bereits gemäß StVO das Radfahren auf Gehwegen nicht gestattet ist, existiert kein Verkehrszeichen, das die Nutzung von Gehwegen für Radfahrer untersagt. Bauliche Maßnahmen zur Unterbindung des Radverkehrs auf Gehwegen kommen nur im Einzelfall in Betracht, da hiermit in der Regel eine Beeinträchtigung z.B. für Rollstuhlfahrer und bei der Nutzung mit Kinderwagen verbunden ist.

 

Neben der Öffentlichkeitsarbeit und der Durchführung von Kontrollen sieht die Verwaltung vorrangig den Lösungsansatz, die Nutzung der Fahrbahn für Radfahrer zu erleichtern. Hierzu dienen Maßnahmen wie die Errichtung von Fahrradstreifen bzw. Schutzstreifen oder die Verbesserung des Fahrkomforts auf der Fahrbahn z.B. bei Pflasterstraßen durch den Einbau eines Streifens mit geschnittenem Pflaster, wie es z.B. bei der Sanierung der Straße „Am Langenwall“ erfolgt ist.

 

Frau Bartel erfragt, ob die Verwaltung in der Altstadt noch Möglichkeiten sieht, das Fahrradfahren zu erleichtern. Sie betont, dass sich das Radfahren auf Gehwegen stark erhöht hat, kann dies jedoch nicht gutheißen und bittet um Abhilfe.

 

Herr Bogusch sieht die Problematik insbesondere in dem vorhandenen historischen Kopfsteinpflaster, welches das Radfahren erschwert. Es wurde bereits ein Konzept erarbeitet, welches Fahrrad-Hauptrouten in der Altstadt ausweist. Jedoch ist man dabei auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die zu unternehmenden baulichen Veränderungen keine unbedeutenden Maßnahmen sind. Erst im Zuge der entsprechenden Straßensanierungen können Veränderungen vorgenommen werden. Allerdings sind bereits viele Straßen saniert worden, ohne diese Problematik umzusetzen.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.