1.
Gemäß §
8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss die vollständige
Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum 1. Januar 2022
hergestellt werden. Das gilt ausdrücklich auch für Haltestellen, die bis dahin
ebenfalls barrierefrei hergerichtet sein müssen. Wie ist der Stand der
Vorbereitungen und der Umsetzung?
2.
Welche
Fördermöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung und wie schätzt sie den Anteil
ein, der durch städtische Mittel aufzubringen ist?
3.
Wie
gestaltet sich die Kooperation mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen vor dem
Hintergrund, dass Planungen und Umsetzung sowohl den Landkreis wie auch die
Hansestadt Stralsund betreffen?
Herr Bogusch antwortet im Zusammenhang:
Das Thema vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV ist im Nahverkehrsplan
für den Landkreis Vorpommern-Rügen 2014 – 2019 enthalten und wird in der
Fortschreibung erneut berücksichtigt werden. Der Nahverkehrsplan definiert
dabei Ausstattungskategorien und den Ausbaustandard für Bushaltestellen.
In Vorbereitung einer Umsetzung der Vorgaben entsprechend des
Nahverkehrsplanes ist die Bestandserfassung für alle Bushaltestellen im
Stadtgebiet zu aktualisieren. Erst aus dieser lassen sich der Bedarf zur
Umgestaltung von Bestandshaltestellen und die sich ergebenen Kosten dafür
ermitteln.
Ziel ist, die Investitionskosten für die Umgestaltung der Haltestellen
mit Haushaltsplanung 2020/2021 zu berücksichtigen.
Zur finanziellen Unterstützung gibt es die Fördermittelrichtlinie für
die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen
Personennahverkehr aus Mitteln des EFRE im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die
Zuwendungen betragen in der Regel 75%. Die Verwaltung beabsichtigt, einen
entsprechenden Fördermittelantrag zu stellen.
Mit vorliegendem durch den Kreistag beschlossenem Nahverkehrsplan ist
die finanzielle Zuständigkeit der Haltestellen geregelt. Die Verantwortung für
den barrierefreien Zugang liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger.
Frau Kindler erkundigt sich nach dem zeitlichen Rahmen des Vorhabens.
Herr Bogusch führt aus, dass die finanziellen Mittel für das Vorhaben im
Haushalt 2020/2021 aufgenommen werden sollen. Der Bedarf muss bis Mitte des
Jahres 2019 ermittelt werden.
Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.