Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Gemäß § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss die vollständige Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum 1. Januar 2022 hergestellt werden. Das gilt ausdrücklich auch für Haltestellen, die bis dahin ebenfalls barrierefrei hergerichtet sein müssen. Wie ist der Stand der Vorbereitungen und der Umsetzung?

 

2.       Welche Fördermöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung und wie schätzt sie den Anteil ein, der durch städtische Mittel aufzubringen ist?

 

3.       Wie gestaltet sich die Kooperation mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen vor dem Hintergrund, dass Planungen und Umsetzung sowohl den Landkreis wie auch die Hansestadt Stralsund betreffen?

 

Herr Bogusch antwortet im Zusammenhang:

 

Das Thema vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV ist im Nahverkehrsplan für den Landkreis Vorpommern-Rügen 2014 – 2019 enthalten und wird in der Fortschreibung erneut berücksichtigt werden. Der Nahverkehrsplan definiert dabei Ausstattungskategorien und den Ausbaustandard für Bushaltestellen.

 

In Vorbereitung einer Umsetzung der Vorgaben entsprechend des Nahverkehrsplanes ist die Bestandserfassung für alle Bushaltestellen im Stadtgebiet zu aktualisieren. Erst aus dieser lassen sich der Bedarf zur Umgestaltung von Bestandshaltestellen und die sich ergebenen Kosten dafür ermitteln.

Ziel ist, die Investitionskosten für die Umgestaltung der Haltestellen mit Haushaltsplanung 2020/2021 zu berücksichtigen.

Zur finanziellen Unterstützung gibt es die Fördermittelrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des EFRE im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuwendungen betragen in der Regel 75%. Die Verwaltung beabsichtigt, einen entsprechenden Fördermittelantrag zu stellen.

 

Mit vorliegendem durch den Kreistag beschlossenem Nahverkehrsplan ist die finanzielle Zuständigkeit der Haltestellen geregelt. Die Verantwortung für den barrierefreien Zugang liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger.

 

Frau Kindler erkundigt sich nach dem zeitlichen Rahmen des Vorhabens.

 

Herr Bogusch führt aus, dass die finanziellen Mittel für das Vorhaben im Haushalt 2020/2021 aufgenommen werden sollen. Der Bedarf muss bis Mitte des Jahres 2019 ermittelt werden.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.