Anfrage:

 

  1. Aus welchen tatsächlichen Gründen ist es zu Verzögerungen im Rahmen des  

                Planungsverfahrens zum Bau der Kindertagesstätte Spielkiste gekommen?

 

  1. Bei welchen Planungsvorhaben zu zukünftigen Kindertagesstätten sind zusätzliche Verhandlungen mit wem notwendig und welche Verzögerungen treten dabei ein?

 

  1. Wie geht die Verwaltung zukünftig unter Wahrung der 10-Jahres-Frist mit den Vorgaben des Waldgesetzes um, so dass Verzögerungen vermieden werden und ein ausreichender Planungsvorlauf gewährleistet ist?

 

 

Herr Wohlgemuth antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Dem ambitionierten Ziel der AWO als Träger der Kita Spielkiste, auf der Mühlenbastion einen Standort für insgesamt 300 Kinder durch Ersatzneubau zu schaffen, standen mehrere Hürden entgegen:

-       die räumlichen Verhältnisse und begrenzten Freiflächen

-       der Managementplan Altstadt mit der Zielstellung einer unbebauten Grünanlage

-       die Lage im Gewässerschutzstreifen und in einer denkmalgeschützten Parkanlage sowie

-       der Bestand an Großbäumen auf der Bastion.

 

Zur Findung eines geeigneten Standortes wurde deshalb ab 2013 in Kooperation zwischen Hansestadt und AWO

-       eine Standortalternativenprüfung durchgeführt

-       ein Bebauungskonzept für den Standort Mühlenbastion entwickelt und schließlich

-       eine Bauvoranfrage vorbereitet.

 

Parallel hat die Stadtverwaltung im Zuge der Fortschreibung des Managementplans auch die Festschreibung einer Gemeinbedarfsfläche auf der Mühlenbastion in die Wege geleitet, um die sanierungsrechtliche Zulässigkeit eines Ersatzneubaus zu eröffnen.

 

Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde der Landesforst beteiligt, der unter Berufung auf das Waldgesetz MV zunächst die forstrechtliche Zustimmung versagte. Nur aufgrund der bereits mit erheblichem Aufwand zuvor erstellten Standortalternativenprüfung konnte in den darauffolgenden Gesprächen der Landesforst grundsätzlich vom öffentlichen Interesse einer Kita an diesem Standort überzeugt werden. Dies allein stellte nach Auffassung des Landesforsts jedoch noch keine ausreichende Grundlage für eine Waldumwandlung dar. Diese wurde jedoch im Falle des Vorliegens einer vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege bestätigten Denkmalpflegerischen Zielstellung für die denkmalgeschützte Mühlenbastion in Aussicht gestellt. Also wurde auch diese Zielstellung beauftragt und das Einvernehmen des Landesamtes eingeholt. Daraufhin hat das Forstamt einer Waldumwandlung, befristet auf fünf Jahre,  tatsächlich zugestimmt.

 

Mit jedem dieser Schritte waren zeitaufwändige Abstimmungsrunden, Erarbeitung und Finanzierung von Planungsleistungen und Schriftverkehr verbunden. Der Bauantrag für den Kita-Neubau wurde im Dezember 2017 von der AWO eingereicht, eine Teilbaugenehmigung wurde erteilt. Die AWO informierte die Hansestadt Mitte April darüber, dass es aus internen Gründen zu Verzögerungen bei der Realisierung des Vorhabens kommen wird.

 

 

zu 2.:

Stadt und Forstamt befinden sich konkret zu zwei potentiellen Standorten in Verhandlungen mit dem Forstamt über Bebauungspläne mit einer Kita, die in Verbindung mit weiteren Nutzungen dringend benötigt werden:

 

-       Westlich des Straßenbauamtes in Andershof: Dort plant der Verein Lebensträume e.V. eine 15-Stunden-KiTa. Da hierfür Fördermittel in Aussicht stehen, soll schnellstmöglich Baurecht für das Vorhaben geschaffen werden. Dieser Standort wurde darüber hinaus im Zuge der Erarbeitung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes als einziger verfügbarer Standort für einen Nahversorger identifiziert, der die vorhandene Versorgungslücke zwischen Werftstraße im Norden und Boddenweg im Süden für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung schließen kann.

 

-       Östlich des Alten Frankenfriedhofes: Dieser Standort ist Teil der städtebaulichen Neuordnung des Bereiches zwischen dem Sanierungsgebiet Altstadt/ Frankenvorstadt und der Werftstraße, in dem die LEG die Schaffung von Wohnraum mit dazugehöriger Infrastruktur vorbereitet.

 

Auf beiden Standorten befinden sich durch Sukzession entstandene Gehölzflächen, die von der Forstbehörde als Wald i.S. Landeswaldgesetz M-V eingestuft wurden. Deshalb laufen seit Dezember 2017 Gespräche mit den Forstbehörden, in denen die Stadt das große öffentliche Interesse an einer Waldumwandlung vorträgt.

 

Für den Standort in Andershof hat die Forstbehörde die Erarbeitung einer qualifizierten Alternativenprüfung gefordert, die daraufhin von einem Fachbüro erstellt werden musste. Anfang Mai 2018 wurde der Antrag auf Waldumwandlung bei der Forstbehörde eingereicht - eine Antwort steht noch aus. Die forstrechtlich bedingten Verzögerungen betragen bisher (!) ein halbes Jahr. Ein kürzlich geführtes Telefonat mit dem Forstamtsleiter hat ergeben, dass mit einer kurzfristigen Entscheidung nicht zu rechnen ist.

 

Die Entwicklung des Standortes östlich des Alten Frankenfriedhofes ist auch noch abhängig von Grundstücksfragen, so dass in diesem Fall das Waldgesetz zwar nicht zu zeitlichen Verzögerungen führt, wohl aber zu einer deutlichen Reduzierung des Bauflächenpotentials.

zu 3.:

Die 10-Jahres-Frist gemäß Landeswaldgesetz § 15 Abs. 1 gilt für rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen, in denen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses kein Wald bestand. Innerhalb dieser Frist dürfen die bauplanungsrechtlich zulässigen Vorhaben auch bei Neuwaldentstehung realisiert werden.

 

Zur Prüfung, ob auf den noch nicht bebauten Flächen in diesen Gebieten zwischenzeitlich ein Waldstatus vorliegt, erfolgen nunmehr Abstimmungen mit der Forstbehörde und auch mit der der Unteren Naturschutzbehörde. Als vorbeugende Maßnahme führt die Stadt seit ca. 2 Jahren regelmäßig Pflegemaßnahmen zur Vermeidung von Gehölzaufwuchs auf ihren noch unbebauten Flächen ohne Waldstatus durch.  

 

Frau Kindler zeigt sich erfreut über die Arbeit der Verwaltung.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.