- Aus welchen tatsächlichen Gründen ist
es zu Verzögerungen im Rahmen des
Planungsverfahrens
zum Bau der Kindertagesstätte Spielkiste gekommen?
- Bei welchen Planungsvorhaben zu
zukünftigen Kindertagesstätten sind zusätzliche Verhandlungen mit wem
notwendig und welche Verzögerungen treten dabei ein?
- Wie geht die Verwaltung zukünftig unter
Wahrung der 10-Jahres-Frist mit den Vorgaben des Waldgesetzes um, so dass
Verzögerungen vermieden werden und ein ausreichender Planungsvorlauf
gewährleistet ist?
Herr Wohlgemuth antwortet wie
folgt:
zu 1.:
Dem
ambitionierten Ziel der AWO als Träger der Kita Spielkiste, auf der
Mühlenbastion einen Standort für insgesamt 300 Kinder durch Ersatzneubau zu
schaffen, standen mehrere Hürden entgegen:
-
die räumlichen
Verhältnisse und begrenzten Freiflächen
-
der Managementplan
Altstadt mit der Zielstellung einer unbebauten Grünanlage
-
die Lage im
Gewässerschutzstreifen und in einer denkmalgeschützten Parkanlage sowie
-
der Bestand an
Großbäumen auf der Bastion.
Zur
Findung eines geeigneten Standortes wurde deshalb ab 2013 in Kooperation
zwischen Hansestadt und AWO
-
eine
Standortalternativenprüfung durchgeführt
-
ein Bebauungskonzept
für den Standort Mühlenbastion entwickelt und schließlich
-
eine Bauvoranfrage
vorbereitet.
Parallel
hat die Stadtverwaltung im Zuge der Fortschreibung des Managementplans auch die
Festschreibung einer Gemeinbedarfsfläche auf der Mühlenbastion in die Wege
geleitet, um die sanierungsrechtliche Zulässigkeit eines Ersatzneubaus zu
eröffnen.
Im
Rahmen der Bauvoranfrage wurde der Landesforst beteiligt, der unter Berufung
auf das Waldgesetz MV zunächst die forstrechtliche Zustimmung versagte. Nur
aufgrund der bereits mit erheblichem Aufwand zuvor erstellten
Standortalternativenprüfung konnte in den darauffolgenden Gesprächen der
Landesforst grundsätzlich vom öffentlichen Interesse einer Kita an diesem
Standort überzeugt werden. Dies allein stellte nach Auffassung des Landesforsts
jedoch noch keine ausreichende Grundlage für eine Waldumwandlung dar. Diese
wurde jedoch im Falle des Vorliegens einer vom Landesamt für Kultur und
Denkmalpflege bestätigten Denkmalpflegerischen Zielstellung für die
denkmalgeschützte Mühlenbastion in Aussicht gestellt. Also wurde auch diese
Zielstellung beauftragt und das Einvernehmen des Landesamtes eingeholt.
Daraufhin hat das Forstamt einer Waldumwandlung, befristet auf fünf Jahre, tatsächlich zugestimmt.
Mit
jedem dieser Schritte waren zeitaufwändige Abstimmungsrunden, Erarbeitung und
Finanzierung von Planungsleistungen und Schriftverkehr verbunden. Der Bauantrag
für den Kita-Neubau wurde im Dezember 2017 von der AWO eingereicht, eine
Teilbaugenehmigung wurde erteilt. Die AWO informierte die Hansestadt Mitte April darüber, dass
es aus internen Gründen zu Verzögerungen bei der Realisierung des Vorhabens
kommen wird.
zu 2.:
Stadt
und Forstamt befinden sich konkret zu zwei potentiellen Standorten in
Verhandlungen mit dem Forstamt über Bebauungspläne mit einer Kita, die in
Verbindung mit weiteren Nutzungen dringend benötigt werden:
-
Westlich des
Straßenbauamtes in Andershof: Dort plant der Verein Lebensträume e.V. eine
15-Stunden-KiTa. Da hierfür Fördermittel in Aussicht stehen, soll
schnellstmöglich Baurecht für das Vorhaben geschaffen werden. Dieser Standort
wurde darüber hinaus im Zuge der Erarbeitung des Regionalen
Einzelhandelskonzeptes als einziger verfügbarer Standort für einen Nahversorger
identifiziert, der die vorhandene Versorgungslücke zwischen Werftstraße im
Norden und Boddenweg im Süden für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung
schließen kann.
-
Östlich des Alten
Frankenfriedhofes: Dieser Standort ist Teil der städtebaulichen Neuordnung des
Bereiches zwischen dem Sanierungsgebiet Altstadt/ Frankenvorstadt und der
Werftstraße, in dem die LEG die Schaffung von Wohnraum mit dazugehöriger
Infrastruktur vorbereitet.
Auf
beiden Standorten befinden sich durch Sukzession entstandene Gehölzflächen, die
von der Forstbehörde als Wald i.S. Landeswaldgesetz M-V eingestuft wurden.
Deshalb laufen seit Dezember 2017 Gespräche mit den Forstbehörden, in denen die
Stadt das große öffentliche Interesse an einer Waldumwandlung vorträgt.
Für den
Standort in Andershof hat die Forstbehörde die Erarbeitung einer qualifizierten
Alternativenprüfung gefordert, die daraufhin von einem Fachbüro erstellt werden
musste. Anfang Mai 2018 wurde der Antrag auf Waldumwandlung bei der
Forstbehörde eingereicht - eine Antwort steht noch aus. Die forstrechtlich
bedingten Verzögerungen betragen bisher (!) ein halbes Jahr. Ein kürzlich
geführtes Telefonat mit dem Forstamtsleiter hat ergeben, dass mit einer
kurzfristigen Entscheidung nicht zu rechnen ist.
Die
Entwicklung des Standortes östlich des Alten Frankenfriedhofes ist auch noch
abhängig von Grundstücksfragen, so dass in diesem Fall das Waldgesetz zwar
nicht zu zeitlichen Verzögerungen führt, wohl aber zu einer deutlichen
Reduzierung des Bauflächenpotentials.
zu 3.:
Die 10-Jahres-Frist gemäß
Landeswaldgesetz § 15 Abs. 1 gilt für rechtskräftige Bebauungspläne und
städtebauliche Satzungen, in denen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses kein
Wald bestand. Innerhalb dieser Frist dürfen die bauplanungsrechtlich zulässigen
Vorhaben auch bei Neuwaldentstehung realisiert werden.
Zur
Prüfung, ob auf den noch nicht bebauten Flächen in diesen Gebieten
zwischenzeitlich ein Waldstatus vorliegt, erfolgen nunmehr Abstimmungen mit der
Forstbehörde und auch mit der der Unteren Naturschutzbehörde. Als vorbeugende
Maßnahme führt die Stadt seit ca. 2 Jahren regelmäßig Pflegemaßnahmen zur
Vermeidung von Gehölzaufwuchs auf ihren noch unbebauten Flächen ohne Waldstatus
durch.
Frau Kindler zeigt sich erfreut
über die Arbeit der Verwaltung.
Die beantragte Aussprache wird
zurückgezogen.