Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

  1. Wie genau sind die Eigentumsverhältnisse des Areals an der Ecke Heilgeiststraße/Jacobiturmstraße geordnet?

  2. Welche Planungen existieren für das Areal?

 

Herr Wohlgemuth antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Das unbebaute Areal Heilgeiststraße / Ecke Jakobiturmstraße besteht insgesamt aus sieben verschiedenen Flurstücken. Der Eckbereich Heilgeiststraße/Jakobiturmstraße befindet sich in privater Hand, das unmittelbar an die Jakobikirche angrenzende Grundstück gehört der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi. Die restlichen Flächen sind städtisch bzw. der Zwischenerwerb in das Treuhandsondervermögen ist beabsichtigt.

 

zu 2.:

Es gilt der Managementplan Altstadt, zuletzt fortgeschrieben mit Beschluss der Bürgerschaft vom Januar 2016.

 

Der ehemalige, nördliche Jakobikirchhof, der sich im Eigentum der Stiftung befindet, ist demzufolge als Freifläche von einer Bebauung freizuhalten. Eine Freiflächenplanung mit dem Ziel einer mittelfristigen Umsetzung wurde im Auftrag der Stiftung erarbeitet.

 

Die übrigen Flächen entlang der Heilgeiststraße und der Jakobiturmstraße, auf denen sich früher unter anderem das Wrangel´sche Palais befunden hat, sind als Mischgebiet in Form einer straßenbegleitenden, 2- bis maximal 4-geschossigen Bebauung ausgewiesen. Konkrete Planungen existieren hierfür bisher nicht.

 

Herr Smyra fragt nach, inwiefern das Tschernobyl-Denkmal auf der Fläche in Schuss gehalten wird.

 

Herr Wohlgemuth erläutert, dass es von Seiten der Stadtverwaltung hierzu keinen Sanierungs- bzw. Instandsetzungsbedarf gibt. 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.