- Stellt die Hansestadt Stralsund den Unternehmen Daten kostenfrei zur Verfügung? Bitte nach Art der Daten und Unternehmen aufschlüsseln.
- Verkauft die Hansestadt Stralsund an Unternehmen Daten oder ist dies vorgesehen? Bitte nach Art der Daten und Unternehmen aufschlüsseln.
- Wenn ja, was plant die Hansestadt Stralsund mit den Einnahmen aus dem Datenverkauf?
Herr Gawoehns
antwortet wie folgt:
zu 1.:
Grundsätzlich werden keine Daten
kostenfrei an Unternehmen weitergegeben.
Im GIS- Verbund der Hansestadt
Stralsund werden allerdings die Daten der DSGK (digitalen Stadtgrundkarte und
die Orthofotos) kostenfrei ausgetauscht. Zum GIS- Verbund gehören die
städtischen Ver- und Entsorgungsunternehmen und die Stadtverwaltung. Auch
weitere Tochterunternehmen der Hansestadt Stralsund erhalten Daten auf Anfrage
kostenfrei.
Ansonsten werden auch an
Unternehmen Daten kostenfrei herausgegeben, soweit eine Rechtsgrundlage dafür
vorhanden bzw. einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht.
zu 2.:
Ein Verkauf ist ein
privatrechtliches Rechtsgeschäft. Das umfasst nicht die Herausgabe von Daten
gegen eine öffentlich-rechtliche Gebühr.
Ansonsten gibt es einen solchen
Verkauf.
An Planungsbüros, Bauherren und
andere Interessierte werden auf Anfrage seit 1998 Daten der DSGK, Orthofotos
und Schrägluftbilder verkauft, sofern die Stadt die Urheberrechte besitzt. Eine
Aufschlüsselung der Namen einzelner Personen oder Firmen kann hier aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Es folgt eine Übersicht über die
Anzahl der Vorgänge und die Einnahmen nach Jahren ab 2013:
2013 21 Vorgänge 565,00€
Einnahmen
2014 18 Vorgänge 695,25€ Einnahmen
2015 3 Vorgänge
75,00€ Einnahmen
2016 4 Vorgänge
107,50€ Einnahmen
2017 11 Vorgänge 530,00€ Einnahmen
2018 (bis Mai) 4
Vorgänge 122,50€
Einnahmen
Das Stadtarchiv gibt Daten in
Form von Auskünften, Kopien etc. heraus, auch an Unternehmen und erhebt dafür
ein Entgelt nach der von der Bürgerschaft beschlossenen Entgeltordnung. Eine
Aufschlüsselung war an dieser Stelle sicher nicht das Ziel der Anfrage.
zu 3.:
Anfragen bzw. Einnahmen kommen
so spontan, dass eine Veranschlagung in der Regel keinen Sinn macht.
Die beantragte
Aussprache wird zurückgezogen.