Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die Landesregierung M-V, Frau Ministerin Hesse stellt für die gesamte Legislaturperiode bis zum Jahr 2021 für alle Kommunen in M-V 275 Millionen Euro für die Schulinfrastruktur bereit.
- Wieviel Geld davon erhält die Hansestadt Stralsund voraussichtlich?
- Welche Bereiche können oder sollen davon konkret finanziert werden?
- Wieviel Mittel sind schon beantragt und wieviel Mittel sollen noch beantragt werden?
Zunächst trifft
Herr Tuttlies eine allgemeine Aussage:
Die Hansestadt
Stralsund verfolgt konsequent die Verbesserung der schulischen Infrastruktur,
was sich in der Sanierungsbilanz der letzten Jahre sehr gut wiederspiegelt.
Auch für die
Sanierung der Grundschule und den Neubau der Sporthalle Juri Gagarin, den
Neubau der Sporthalle der Grundschule Andershof, den Ersatzneubau für die
Grundschule Burmeister, die Erweiterung des Schulzentrums am Sund und die
Herstellung der Sport- und Trainingsanlage an der Kupfermühle, die auch
gleichzeitig für den Schulsport vorgehalten wird, sowie für die inklusive
Ertüchtigung der Integrierten Gesamtschule Grünthal hat die Hansestadt
Stralsund Anträge auf Bereitstellung von Finanzhilfen seitens der EU, des
Bundes und des Landes gestellt.
Neben den bereits
bestehenden Fördermöglichkeiten für Schulbaumaßnahmen in Höhe vom 165 Mio.
Euro, für die verschiedene Ressorts der Landesregierung verantwortlich
zeichnen, wurde durch Frau Ministerin Hesse im Februar 2018 darüber informiert,
dass die Landesregierung ein „Sonderprogramm für den Schulbau“ im Umfang von
insgesamt 110 Mio. Euro aufgelegt hat. Darin enthalten sind Mittel in Höhe von
75 Mio. Euro, die das Land aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel
2 vom Bund erhält, 25. Mio. Euro aus dem „Strategiefonds des Landes
Mecklenburg-Vorpommern“ für Schulen sowie Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro aus
dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1.
Zur Umsetzung wurde
eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Finanzministeriums,
des Ministeriums für Inneres und Europa, des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (BM), des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und
Digitalisierung und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt
eingerichtet; die Federführung liegt beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur. Diese interministerielle Arbeitsgruppe trifft einvernehmlich eine
Auswahl der zu fördernden Projekte unter Einhaltung der Kriterien der Bestandsfähigkeit
des einzelnen Schulbauvorhabens, der Finanzschwäche des kommunalen Schulträgers
und des Investitionsbedarfes sowie der Umsetzung der Vorhaben bis 2022. Die
Veröffentlichung der Fördergrundsätze sowie der Aufruf zur
Projektantragstellung für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
sind noch nicht erfolgt.
Grundlage für die
Zuweisungen bildet eine Gesamtliste aller den einzelnen Ressorts vorliegenden
Vorhaben zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Die Gesamtliste umfasst 167
Anträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Mio. Euro.
Auf der Grundlage
der Bedarfsanmeldung und mehrfacher Nachfragen der Vertreter der Hansestadt
Stralsund bei den vorgenannten Ressorts des Landes, fand am 27. März 2018 ein
Gespräch im Ministerium für Inneres und Europa zu den Schulbauvorhaben der
Hansestadt Stralsund statt, an dem seitens der Landesregierung Vertreter der
innerministeriellen Arbeitsgruppe teilnahmen. Die Hansestadt Stralsund wurde
vertreten durch Frau Steinfurt, Frau Planke von der Stadterneuerungsgesellschaft
Stralsund mbH und Herrn Tuttlies.
Herr Tuttlies
beantwortet die Anfrage im Zusammenhang:
Die
Schulbauvorhaben der Hansestadt Stralsund wurden den bestehenden
Fördermöglichkeiten wie folgt zugeordnet:
Bereitstellung von Finanzhilfen
(FH) aus der EFRE-Förderperiode 2014-2020:
• Neubau Turnhalle der Grundschule
Juri Gagarin
i. H. v. 1.366 T-Euro (75 % FH)
• Sanierung des Schulgebäudes und der
Außenanlagen der Grundschule Juri
Gagarin i. H. v. 4.800 T-Euro (75 % FH)
Bereitstellung von
Finanzhilfen (FH) auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes
1 (KInvFG):
• Ersatzneubau einer
1-Feld-Sporthalle der Grundschule Andershof
i. H. v. 1.878 T-Euro (90% FH)
Hierzu sind die
Vorbescheide bereits erfolgt.
Bereitstellung von
Finanzhilfen (FH) auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes
2 (KInvFG):
• Ersatzneubau Grundschule Herrmann
Burmeister
i. H. v. 6.000 T-Euro (75% FH)
• Inklusion/Nachrüstung integrierte
Gesamtschule Grünthal/Haus 1
i. H. v. 1.325 T-Euro (75% FH)
• Inklusion/Nachrüstung integrierte
Gesamtschule Grünthal/Haus 2
i. H. v. 225 T-Euro (75% FH)
Hierzu sind die
Projektaufrufe zur Antragstellung noch nicht erfolgt.
Der Hansestadt
Stralsund werden für diese Projekte voraussichtlich insgesamt Finanzhilfen i.
H. v. 15.594 T-Euro zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus ist
das Vorhaben „Erweiterung des Schulzentrums am Sund“ Gegenstand des laufenden
Antrages auf Zuwendung von Finanzhilfen aus den Bund-Länder-Programmen der
Städtebauförderung zum Programmjahr 2018 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme
„Altstadtinsel“. Für alle genannten Vorhaben wurden zudem Anträge audf
Sonderbedarfszuweisungen gestellt.
Herr Bauschke
befürwortet die Arbeit der Verwaltung und hat keine weiteren Fragen.
Die beantragte
Aussprache wird zurückgezogen.