Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Schulinfrastruktur zur Verfügung. Die Landesregierung M-V, Frau Ministerin Hesse stellt für die gesamte Legislaturperiode bis zum Jahr 2021 für alle Kommunen in M-V  275 Millionen Euro für die Schulinfrastruktur bereit.

 

  1. Wieviel Geld davon erhält die Hansestadt Stralsund voraussichtlich?

 

  1. Welche Bereiche können oder sollen davon konkret finanziert werden?

 

  1. Wieviel Mittel sind schon beantragt und wieviel Mittel sollen noch beantragt werden?

 

Zunächst trifft Herr Tuttlies eine allgemeine Aussage:

 

Die Hansestadt Stralsund verfolgt konsequent die Verbesserung der schulischen Infrastruktur, was sich in der Sanierungsbilanz der letzten Jahre sehr gut wiederspiegelt.

 

Auch für die Sanierung der Grundschule und den Neubau der Sporthalle Juri Gagarin, den Neubau der Sporthalle der Grundschule Andershof, den Ersatzneubau für die Grundschule Burmeister, die Erweiterung des Schulzentrums am Sund und die Herstellung der Sport- und Trainingsanlage an der Kupfermühle, die auch gleichzeitig für den Schulsport vorgehalten wird, sowie für die inklusive Ertüchtigung der Integrierten Gesamtschule Grünthal hat die Hansestadt Stralsund Anträge auf Bereitstellung von Finanzhilfen seitens der EU, des Bundes und des Landes gestellt.

 

Neben den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für Schulbaumaßnahmen in Höhe vom 165 Mio. Euro, für die verschiedene Ressorts der Landesregierung verantwortlich zeichnen, wurde durch Frau Ministerin Hesse im Februar 2018 darüber informiert, dass die Landesregierung ein „Sonderprogramm für den Schulbau“ im Umfang von insgesamt 110 Mio. Euro aufgelegt hat. Darin enthalten sind Mittel in Höhe von 75 Mio. Euro, die das Land aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 vom Bund erhält, 25. Mio. Euro aus dem „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ für Schulen sowie Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1.

 

Zur Umsetzung wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Finanzministeriums, des Ministeriums für Inneres und Europa, des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BM), des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt eingerichtet; die Federführung liegt beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Diese interministerielle Arbeitsgruppe trifft einvernehmlich eine Auswahl der zu fördernden Projekte unter Einhaltung der Kriterien der Bestandsfähigkeit des einzelnen Schulbauvorhabens, der Finanzschwäche des kommunalen Schulträgers und des Investitionsbedarfes sowie der Umsetzung der Vorhaben bis 2022. Die Veröffentlichung der Fördergrundsätze sowie der Aufruf zur Projektantragstellung für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 sind noch nicht erfolgt.

 

Grundlage für die Zuweisungen bildet eine Gesamtliste aller den einzelnen Ressorts vorliegenden Vorhaben zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Die Gesamtliste umfasst 167 Anträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Mio. Euro.

 

Auf der Grundlage der Bedarfsanmeldung und mehrfacher Nachfragen der Vertreter der Hansestadt Stralsund bei den vorgenannten Ressorts des Landes, fand am 27. März 2018 ein Gespräch im Ministerium für Inneres und Europa zu den Schulbauvorhaben der Hansestadt Stralsund statt, an dem seitens der Landesregierung Vertreter der innerministeriellen Arbeitsgruppe teilnahmen. Die Hansestadt Stralsund wurde vertreten durch Frau Steinfurt, Frau Planke von der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH und Herrn Tuttlies.

 

Herr Tuttlies beantwortet die Anfrage im Zusammenhang:

 

Die Schulbauvorhaben der Hansestadt Stralsund wurden den bestehenden Fördermöglichkeiten wie folgt zugeordnet:

 

Bereitstellung von Finanzhilfen (FH) aus der EFRE-Förderperiode 2014-2020:

             Neubau Turnhalle der Grundschule Juri Gagarin

i. H. v. 1.366 T-Euro (75 % FH)

             Sanierung des Schulgebäudes und der Außenanlagen der Grundschule Juri

Gagarin i. H. v. 4.800 T-Euro (75 % FH)

 

Bereitstellung von Finanzhilfen (FH) auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes 1 (KInvFG):

             Ersatzneubau einer 1-Feld-Sporthalle der Grundschule Andershof

i. H. v. 1.878 T-Euro (90% FH)

 

Hierzu sind die Vorbescheide bereits erfolgt.

 

Bereitstellung von Finanzhilfen (FH) auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetzes 2 (KInvFG):

             Ersatzneubau Grundschule Herrmann Burmeister

i. H. v. 6.000 T-Euro (75% FH)

             Inklusion/Nachrüstung integrierte Gesamtschule Grünthal/Haus 1

i. H. v. 1.325 T-Euro (75% FH)

             Inklusion/Nachrüstung integrierte Gesamtschule Grünthal/Haus 2

i. H. v. 225 T-Euro (75% FH)

 

Hierzu sind die Projektaufrufe zur Antragstellung noch nicht erfolgt.

 

Der Hansestadt Stralsund werden für diese Projekte voraussichtlich insgesamt Finanzhilfen i. H. v. 15.594 T-Euro zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus ist das Vorhaben „Erweiterung des Schulzentrums am Sund“ Gegenstand des laufenden Antrages auf Zuwendung von Finanzhilfen aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung zum Programmjahr 2018 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadtinsel“. Für alle genannten Vorhaben wurden zudem Anträge audf Sonderbedarfszuweisungen gestellt.

 

Herr Bauschke befürwortet die Arbeit der Verwaltung und hat keine weiteren Fragen.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.