Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Einordnung einer überplanmäßigen Auszahlung für das Investitionsvorhaben „Wasserwanderrastplatz an der Ostmole in Stralsund“ in Höhe von 753.300,00 EUR für

 

-       die Sicherung des Landzuganges

-       die in der Baudurchführung beim Wasserwanderrastplatz an der Ostmole entstandenen Nachträge

-        

Die überplanmäßige Einordnung wird durch die Erhöhung der Zuwendungen durch das Landesförderinstitut M-V, durch Zuzahlungen des Wassersportzentrums Dänholm e.V. und aus Grundstücksverkäufen der Hansestadt Stralsund gedeckt. Die überplanmäßige Auszahlung und die Deckung sind im Finanzhaushalt der Hansestadt Stralsund 2018 folgendermaßen einzuordnen:

-        

Teilhaushalt:                     15
Maßnahmen-Nr.:           13-6060-0017
Leistung:                             54.8.01.001

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Finanzierung

Sachkonto

Ansatz 2018 bisher

überplanmäßige Erhöhung

Ansatz 2018 neu

in EUR

Auszahlung

 

 

 

Anleger Ostmole

09610000
09610.40030

4.671.868,76

753.300,00

5.425.168,76

Einzahlung

 

 

 

Land

23310000
23310.00018

4.174.333,28

677.900,00

4.852.233,28

Wassersport-zentrum Dänholm e.V. (WSZ)

23310000
23310.00002

25.000,00

44.000,00

69.000,00

Städtischer Eigenanteil aus Mehreinzahlungen von Grundstücks-verkäufen

11.4.02.001
09-2060-0051
14311000
883000.34001

2.590.100,00

31.400,00

2.621.500,00

 

 

 


Frau Lewing erkundigt sich nach dem Verfahren der Baugrunduntersuchung in diesem Bereich. 

 

Herr Bogusch erläutert das Verfahren ausführlich und führt aus, dass aufgrund der logistischen Gegebenheiten eine fundiertere Untersuchung nicht möglich war.

 

Der Präsident stellt keinen weiteren Redebedarf fest und lässt über die Vorlage B 0015/2018 wie folgt abstimmen: 

 


Abstimmung: mehrheitlich beschlossen