Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
Die Einordnung einer überplanmäßigen Auszahlung für das
Investitionsvorhaben „Wasserwanderrastplatz an der Ostmole in Stralsund“ in
Höhe von 753.300,00 EUR für
-
die
Sicherung des Landzuganges
-
die
in der Baudurchführung beim Wasserwanderrastplatz an der Ostmole entstandenen
Nachträge
-
Die überplanmäßige Einordnung wird durch die Erhöhung der Zuwendungen
durch das Landesförderinstitut M-V, durch Zuzahlungen des Wassersportzentrums
Dänholm e.V. und aus Grundstücksverkäufen der Hansestadt Stralsund gedeckt. Die
überplanmäßige Auszahlung und die Deckung sind im Finanzhaushalt der Hansestadt
Stralsund 2018 folgendermaßen einzuordnen:
-
Teilhaushalt: 15
Maßnahmen-Nr.: 13-6060-0017
Leistung: 54.8.01.001
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Finanzierung |
Sachkonto |
Ansatz 2018 bisher |
überplanmäßige Erhöhung |
Ansatz 2018 neu |
in
EUR |
||||
Auszahlung |
|
|
|
|
Anleger Ostmole |
09610000 |
4.671.868,76 |
753.300,00 |
5.425.168,76 |
Einzahlung |
|
|
|
|
Land |
23310000 |
4.174.333,28 |
677.900,00 |
4.852.233,28 |
Wassersport-zentrum Dänholm e.V. (WSZ) |
23310000 |
25.000,00 |
44.000,00 |
69.000,00 |
Städtischer Eigenanteil aus Mehreinzahlungen von Grundstücks-verkäufen |
11.4.02.001 |
2.590.100,00 |
31.400,00 |
2.621.500,00 |
Frau Lewing erkundigt sich nach dem Verfahren der Baugrunduntersuchung in diesem Bereich.
Herr Bogusch erläutert das Verfahren ausführlich und führt aus, dass aufgrund der logistischen Gegebenheiten eine fundiertere Untersuchung nicht möglich war.
Der Präsident stellt keinen weiteren Redebedarf fest und lässt über die Vorlage B 0015/2018 wie folgt abstimmen: