Zur Erläuterung der Problematik verwendet Herr Bogusch eine Präsentation, welche auch Pläne enthält, die den Leitungsbestand an den Standorten anzeigen, die als neue Bankstandorte geeignet erscheinen. Herr Bogusch erklärt, dass Bereiche unter denen Trinkwasser- und Gasleitungen verlaufen, nicht überbaut werden dürfen. Dort, wo ausschließlich Elektroleitungen liegen, besteht die Möglichkeit, eine Bank aufzustellen.

 

Herr Bogusch geht einzeln auf die Standorte ein, die der Präsentation entnommen werden können. 

 

Standort 1 – wegen des Leitungsbestandes nicht geeignet

 

Herr Lastovka schlägt vor, die Bank zwar vor das Fenster, aber soweit davon weg aufzustellen, dass es möglich ist, an das Schaufenster heran zu treten. Die Straße ist an dieser Stelle breit genug. Herr Schulz bietet an, mit Herrn Stabenow, dem Eigentümer des Ladens, zu sprechen. Herr Meißner fragt, ob es möglich ist, Bänke quer zwischen zwei Schaufenstern aufzustellen. Herr Bogusch weist darauf hin, dass bisher schon sechs neue Standorte für insgesamt sieben Bänke in der Innenstadt gefunden werden konnten. Er regt an, zusätzliche Standorte als Ausweichmöglichkeiten zu nutzen, sollte ein gewählter Standort doch nicht nutzbar sein. Außerdem erklärt Herr Bogusch, dass die Finanzierung der Bänke noch nicht gesichert ist.

Herr Lastovka erwidert, dass dem Ausschuss ein Prüfauftrag vorliegt, der alle möglichen Bankstandorte aufzeigen soll. In die Bürgerschaft können dann Anträge für die gewünschten Standorte von den Fraktionen mit entsprechender Deckungsquelle eingebracht werden.

Herr Bogusch gibt den Hinweis, dass zu den bisher gewählten Standorten für neue Bänke keine Kritik von Anliegern eingegangen ist.

 

Standort 2 -  nicht geeignet, die Granitplatten würden beeinträchtigt werden. Außerdem würde die barrierefreie und fußläufige Strecke beeinträchtigt werden.

 

Standort 3 – geeignet

 

Standort 4 – wegen des schmalen Pflasterstreifens nicht geeignet

 

Herr Lastovka erkundigt sich, ob dass Verkehrsschild, welches die Fußgängerzone anzeigt, fest oder variabel aufstellbar ist. Herr Bogusch erklärt, dass es in einem gewissen Rahmen verschoben werden kann. Auf den Vorschlag von Herrn Lastovka, dort eine Bank zu errichten, äußern sowohl Herr Bogusch als auch Herr van Slooten wegen des Anlieferverkehrs ihre Bedenken.

 

Standort 5 – wegen einer dort verlaufenden Gasleitung ungeeignet

 

Standort 6 – geeignet

 

Es wurden Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt, diese haben dem Vorhaben mündlich zugestimmt. Ein entsprechender Vertrag befindet sich auf dem Postweg. Sollte es durch die Bänke und/oder den geplanten Mülleimer zu Verwahrlosungen kommen, steht den Eigentümern ein Kündigungsrecht zu.  

 

Standort 7 - geeignet

 

Herr Lastovka erkundigt sich, ob die dort von dem Geschäft genutzte Fläche als Sondernutzungsfläche vergeben ist. Hierzu erklärt Herr Bogusch, dass die Sondernutzungserlaubnisse, die von der Stadt erteilt werden, für ein Jahr befristet sind. Bei einer Neuerteilung würde die Erlaubnis auf die Fläche begrenzt werden, auf der keine Bank steht.

 

Standort 8 – geeignet

 

Standort 9 – auf Grund des Leitungsbestandes ungeeignet

 

Standort 10 – geeignet

 

Standort 11 – geeignet

 

Herr Bogusch würde, die gesicherte Finanzierung vorausgesetzt, mit dem Einbau der Bänke beginnen, sollte der Ausschuss dem zustimmen. Bezüglich des Standortes 1 wird Herr Bogusch mit Herrn Stabenow das Gespräch suchen. Verbleibende Bankstandorte sind demnach: 3, 6, 7, 8, 10 und 11.

 

Herr van Slooten begrüßt die Vorgehensweise.

 

Der Antrag wird noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt, wenn die Bänke eingebaut sind.