Sitzung: 17.05.2018 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: AN 0098/2017
Zur Erläuterung der Problematik verwendet Herr Bogusch eine
Präsentation, welche auch Pläne enthält, die den Leitungsbestand an den
Standorten anzeigen, die als neue Bankstandorte geeignet erscheinen. Herr
Bogusch erklärt, dass Bereiche unter denen Trinkwasser- und Gasleitungen
verlaufen, nicht überbaut werden dürfen. Dort, wo ausschließlich
Elektroleitungen liegen, besteht die Möglichkeit, eine Bank aufzustellen.
Herr Bogusch geht
einzeln auf die Standorte ein, die der Präsentation entnommen werden
können.
Standort 1 – wegen
des Leitungsbestandes nicht geeignet
Herr Lastovka
schlägt vor, die Bank zwar vor das Fenster, aber soweit davon weg aufzustellen,
dass es möglich ist, an das Schaufenster heran zu treten. Die Straße ist an
dieser Stelle breit genug. Herr Schulz bietet an, mit Herrn Stabenow, dem
Eigentümer des Ladens, zu sprechen. Herr Meißner fragt, ob es möglich ist,
Bänke quer zwischen zwei Schaufenstern aufzustellen. Herr Bogusch weist darauf
hin, dass bisher schon sechs neue Standorte für insgesamt sieben Bänke in der
Innenstadt gefunden werden konnten. Er regt an, zusätzliche Standorte als
Ausweichmöglichkeiten zu nutzen, sollte ein gewählter Standort doch nicht
nutzbar sein. Außerdem erklärt Herr Bogusch, dass die Finanzierung der Bänke
noch nicht gesichert ist.
Herr Lastovka
erwidert, dass dem Ausschuss ein Prüfauftrag vorliegt, der alle möglichen
Bankstandorte aufzeigen soll. In die Bürgerschaft können dann Anträge für die
gewünschten Standorte von den Fraktionen mit entsprechender Deckungsquelle
eingebracht werden.
Herr Bogusch gibt
den Hinweis, dass zu den bisher gewählten Standorten für neue Bänke keine
Kritik von Anliegern eingegangen ist.
Standort 2 - nicht geeignet, die Granitplatten würden
beeinträchtigt werden. Außerdem würde die barrierefreie und fußläufige Strecke
beeinträchtigt werden.
Standort 3 –
geeignet
Standort 4 – wegen
des schmalen Pflasterstreifens nicht geeignet
Herr Lastovka
erkundigt sich, ob dass Verkehrsschild, welches die Fußgängerzone anzeigt, fest
oder variabel aufstellbar ist. Herr Bogusch erklärt, dass es in einem gewissen
Rahmen verschoben werden kann. Auf den Vorschlag von Herrn Lastovka, dort eine
Bank zu errichten, äußern sowohl Herr Bogusch als auch Herr van Slooten wegen
des Anlieferverkehrs ihre Bedenken.
Standort 5 – wegen
einer dort verlaufenden Gasleitung ungeeignet
Standort 6 –
geeignet
Es wurden Gespräche
mit den Grundstückseigentümern geführt, diese haben dem Vorhaben mündlich
zugestimmt. Ein entsprechender Vertrag befindet sich auf dem Postweg. Sollte es
durch die Bänke und/oder den geplanten Mülleimer zu Verwahrlosungen kommen,
steht den Eigentümern ein Kündigungsrecht zu.
Standort 7 -
geeignet
Herr Lastovka
erkundigt sich, ob die dort von dem Geschäft genutzte Fläche als Sondernutzungsfläche
vergeben ist. Hierzu erklärt Herr Bogusch, dass die Sondernutzungserlaubnisse,
die von der Stadt erteilt werden, für ein Jahr befristet sind. Bei einer
Neuerteilung würde die Erlaubnis auf die Fläche begrenzt werden, auf der keine
Bank steht.
Standort 8 –
geeignet
Standort 9 – auf
Grund des Leitungsbestandes ungeeignet
Standort 10 –
geeignet
Standort 11 –
geeignet
Herr Bogusch würde,
die gesicherte Finanzierung vorausgesetzt, mit dem Einbau der Bänke beginnen,
sollte der Ausschuss dem zustimmen. Bezüglich des Standortes 1 wird Herr
Bogusch mit Herrn Stabenow das Gespräch suchen. Verbleibende Bankstandorte sind
demnach: 3, 6, 7, 8, 10 und 11.
Herr van Slooten
begrüßt die Vorgehensweise.
Der Antrag wird
noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt, wenn die Bänke eingebaut sind.