Herr Lastovka bittet die Verwaltung um eine kurze Erläuterung der Vorlage.

 

 

Herr Bogusch erläutert, dass bereits im August 2016 dem städtebaulichen Vertrag für die wasserseitige Erschließung zugestimmt wurde und bittet nun darum, der landseitigen Erschließung ihre Zustimmung zu geben.

 

Herr Suhr weist auf seine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Ausmaßes der baulichen Nutzung hin. Herr Suhr fragt weiterhin nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem Investor bezüglich der Straßensanierung, da die Hochschule als Anlieger der Straße betroffen sein wird. Herr Bogusch führt aus, dass die Sanierung der Straße „Zur Schwedenschanze“ im Haushalt mit aufgenommen wurde, es handelt sich um eine ganz normale Straßenbaumaßnahme die mit dem Versorgungsunternehmen durchgeführt wird. Er teilt weiterhin mit, dass ein Vertrag mit dem Investor, Herrn Muhsal, erarbeitet wurde, der sicherstellt, dass weitere Kosten auf die Stadtverwaltung nicht zukommen werden. Die Kosten für die Leitungsverlegung werden von Herrn Muhsal sowie von den Stadtwerken getragen. 

 

Herr Lastovka stellt fest, dass aus seiner Sicht durch die Regelung des § 4 Absatz 2 der Investor den Beginn der Bauausführung steuern kann, da hier die Verpflichtung zum Beginn von der Vorlage von Unterlagen durch ihn selbst abhängig gemacht wird. Laut Herrn Bogusch wird mit dem Paragraphen geregelt, dass der Investor den Bauablauf mit der Verwaltung abstimmen muss.

 

Herr Lastovka möchte außerdem von Herrn Bogusch wissen, wie der § 5 Nr. 21 des Erschließungsvertrages zu verstehen ist. Herr Bogusch erläutert dazu, dass geeignete Maßnahmen vom Investor einzuleiten sind, falls durch die Baumaßnahmen Erdbewegungen im Wasserbereich bezüglich der Wassertiefe auftreten. Der Investor soll nicht auf Klimawandel oder ähnliches reagieren, sondern lediglich beachten, dass sich die Wassertiefe durch die Baumaßnahme nicht verändern darf.

 

Herr Suhr möchte wissen, ob die unter § 5 Nr. 20 des Erschließungsvertrages genannten 100 Liegeplätze für Sportboote eine rechtliche Grenze darstellen. Herr Bogusch führt dazu aus, dass in dem wasserseitigen Vertrag geregelt wurde, dass bei entsprechendem Bedarf, auf maximal 200 Liegeplätze erweitert werden könnte. Es sind jedoch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen und Stellplatznachweise für Kraftfahrzeuge zu erbringen.

 

Die Ausschussvorsitzenden Herr Lastovka und Herr Meier stellen die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0021/2018 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen. 


Abstimmung: 7 Zustimmungen                1 Gegenstimme               0 Stimmenthaltungen