- Wer war für die Organisation des Street Food Festivals vom 31.03.2018 bis 02.04.2018 auf der Stralsunder Hafeninsel verantwortlich und welche Einnahmen konnte die Hansestadt durch diese Veranstaltung erzielen.
- Ist in der Folge der Durchführung dieser Veranstaltung zu erwarten, dass eine Erleichterung für die Durchführung zukünftiger eintrittspflichtiger Veranstaltungen im öffentlichen Raum eintreten wird?
- Ist es beabsichtigt, zukünftig weitere eintrittspflichtige Veranstaltungen auf der Hafeninsel durchzuführen?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.:
Auf Antrag des Veranstalters Street Art Event GmbH vom 08.11.2017 ist
die Genehmigung der Sondernutzung der Flächen zur Durchführung des Street Food
Festivals mit Erteilung der Sondernutzungserlaubnis gemäß Sondernutzungssatzung
der Hansestadt Stralsund durch die Abteilung Straßen und Stadtgrün erteilt
worden.
Vorhergehende Abstimmungen zur Durchführung dieser Veranstaltung
erfolgten mit dem Ordnungsamt und dem Amt für Kultur.
Für die Nutzung der öffentlichen Flächen hat der Veranstalter eine
Sondernutzungsgebühr auf Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung an die
Hansestadt Stralsund entrichtet.
zu 2.:
Jede beantragte Sondernutzung im Rahmen einer Veranstaltung, ob im
Hafengebiet oder auf anderen öffentlichen Flächen der Stadt, wird als
Einzelfall geprüft. Eine pauschale Aussage zur Erleichterung für die
Durchführung zukünftiger eintrittsgeldpflichtiger Veranstaltungen kann nicht
getroffen werden.
zu 3.:
Auch künftige, eintrittspflichtige Veranstaltungen auf der Hafeninsel
bleiben als Einzelfall zu prüfen. Ob ein Veranstalter beabsichtigt,
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zur Durchführung Eintrittsgelder von den
Besuchern zu verlangen, ist private Entscheidung.
Frau Lewing fragt nach, ob es Unterschiede bei der Sondernutzung zwischen eintrittspflichtigen und nichteintrittspflichtigen Veranstaltungen gibt. Im speziellen möchte sie wissen, ob die Hansestadt Stralsund mehr Geld bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen einnimmt.
Herr Bogusch teilt mit, dass der Gebührensatz gleichbleibend ist.
Der Oberbürgermeister ergänzt, dass er sich vergleichbare Veranstaltungen, die eintrittspflichtig sind, in Zukunft nicht vorstellen kann.
Auf eine Aussprache wird verzichtet.