Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Befindet sich der Teich bei der Kreuzung Andershofer Dorfstraße/Greifswalder Chaussee im Eigentum der Hansestadt Stralsund?

 

  1. Wenn ja, wann beabsichtigt die Stadt die Schäden an der vorhandenen Einzäunung zur Greifswalder Chaussee zu beseitigen und eine Reinigung des Uferbereichs durchzuführen?

 

Herr Kobsch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Der in Rede stehende Teich befindet sich im Eigentum der Hansestadt Stralsund.

Es handelt sich um ein Gewässer 3. Ordnung, für welches keine Einzäunungspflicht besteht.

Der Zaun umschließt den Teich nicht ganz, sondern befindet sich nur auf einem kleinen Bereich der Uferböschung.

 

Zu 2:

Das Gelände wurde durch einen Betriebshandwerker gesäubert. Der Zaun wird in Kürze zurückgebaut.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.