Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Albrecht berichtet, dass in der zuständigen Arbeitsgruppe gute Ergebnisse erzielt worden seien. In der Vergangenheit, insbesondere in Bezug auf das Gedenken an die Ehrenbürgerin Käthe Rieck, sei offensichtlich geworden, dass eine Änderung der Ehrenbürgerrechtssatzung erforderlich sei. Herr Albrecht bittet den § 12 IV der Satzung in den Fraktionen zu debattieren, um eine geeignete Formulierung in die Satzung einzubringen.

 

Herr Meyer erklärt, dass die Thematik sehr umfangreich sei und schlägt vor, den Entwurf in den Fraktionen zu beraten und in der nächsten Ausschusssitzung eine Empfehlung auszusprechen, damit die Thematik schnell in der Bürgerschaft behandelt werden kann.

 

Frau Schüler erfragt zur Begrifflichkeit „kommunale Friedhöfe“ in § 11 I der Satzung, ob es denn auch andere Friedhöfe gäbe, die sonst ausgeschlossen seien.

 

Herr Albrecht erklärt, dass damit z.B. der jüdische Friedhof oder Friedhöfe der Kirchen gemeint seien.

 

Die Ausschussmitglieder kommen einstimmig überein, den Entwurf in den Fraktionen bis zur nächsten Sitzung zu debattieren.