Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.            Bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie in           Gartenanlagen und Parks verzichtet die Hansestadt Stralsund zukünftig auf den       Einsatz glyphosathaltiger Herbizide sowie auf den Einsatz von Neonicotinoid-                Insektiziden. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische land- und

forstwirtschaftliche Flächen und Gärten und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine entsprechende Klausel eingefügt. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine            Kündigung erfolgt.

 

2.            In der Straßenreinigungssatzung von Neustrelitz wird der Einsatz von Glyphosat vollständig verboten. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine entsprechende Regelung für die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stralsund zur Abstimmung vorzulegen.

 

 


Herr Suhr begründet den Antrag ausführlich. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht in Eigeninitiative erarbeitet, sondern orientiert sich an den Beschluss der Stadt Neustrelitz, die ihre Grünflächen zukünftig ohne Glyphosat  bewirtschaftet. Der Fraktionsvorsitzende führt die Reaktion auf europäischer und regionaler Ebene an. Die Fraktion strebt an, durch den Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektizide dem Vorsorgeprinzip und der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht zu werden.

 

Herr Meißner wiederlegt die Argumentation von Herrn Suhr, indem er anführt, dass man durch diesen Antrag unnötig Aufruhr produziert. Die Hansestadt Stralsund verwendet das Pflanzenschutzmittel nicht unsachgemäß und nicht zur Straßenreinigung. Er regt an, den gesetzlichen Bestimmungen, die die Stadt sowieso schon einhält, nicht durch kommunale Satzung zu verstärken. Herr Meißner erläutert den Mitgliedern der Bürgerschaft die Sicht der Landwirte und weist darauf hin, dass bislang keine wissenschaftlichen Studien existieren, die aufdecken, dass Glyphosat bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung krebserregend ist. Er wirbt dafür, den Antrag abzulehnen, um auch das gute Verhältnis zu den Pächtern nicht nachhaltig zu zerstören.

 

Frau Bartel und Herr Hofmann schließen sich den Ausführungen von Herrn Meißner an.

 

Herr Dr. von Bosse verdeutlicht wiederholend das Anliegen des Antrages in Bezug auf die Zerstörung der Bienenvölker und der zukünftigen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.

Herr Butter erinnert die Anwesenden an die unheilbaren Krankheiten auf der Welt und wirbt dafür, dass man alle Verdachtsmomente eliminieren sollte.

 

Der Präsiden erkennt keinen Redebedarf mehr und stellt den Antrag AN 0022/2018 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt