Frau Wolle weist darauf hin, dass die Vorlage bereits am 10.10.2017 erstmals im Ausschuss besprochen und anschließend zur Beratung in die Fraktionen verwiesen worden ist.

 

Sie erklärt, dass die erneute Beratung unabhängig von der Ehrung von Sportlern erfolgt.

 

Frau Wolle schlägt vor, die vorliegende Satzung zu besprechen ohne sie nach der Abstimmung an das beschließende Gremium weiterzuleiten. Es soll erst der Entwurf von Herrn Tuttlies in die Vorlage mit eingearbeitet werden, um die Satzung nur einmal beschließen lassen zu müssen.

 

Bei der nun vorliegenden Satzung muss entschieden werden, welche Variante der freiwilligen Selbsterklärung zur Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit gewählt werden soll.

 

Die Verwaltung empfiehlt Variante 1, bei einer positiven Selbsterklärung keine Ehrung vorzunehmen. Die 2. Variante macht eine Diskussion im Hauptausschuss notwendig, wo dann abgewogen wird, ob die Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit schwerer wiegt, als die Verdienste der zu ehrenden Person

 

Frau Bartel und Frau Fechner sprechen sich für den Vorschlag der Verwaltung aus.

 

Frau Wolle geht davon aus, dass die Ehrung von Sportlern in der Satzung unter einem eigenen Paragraphen aufgenommen wird.

 

Herr Hofmann sieht Schwierigkeiten in der vorzunehmenden Abwägung.

Frau Wolle betont, dass es sich um eine subjektive Entscheidung handelt, weshalb die Verwaltung Variante 1 des Satzungsentwurfs bevorzugt.

 

Herr Hofmann stellt die vorliegende Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0045/2017 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen. 

 

 

Herr Tuttlies erklärt vorab, dass es durchaus möglich ist beide Punkte, die Ehrung von Persönlichkeiten und die Ehrung von Sportlern getrennt voneinander beschließen zu lassen. Er hält einen Beschluss für beide Punkte für sinnvoller.

 

Herr Tuttlies stellt an Hand einer Präsentation den Satzungsentwurf vor.

Die Präsentation wird Anlage zum Protokoll.

Er stellt die Anpassungen vor, die vorgenommen werden müssen, wenn beide Themen Bestandteil einer Satzung werden und erläutert die erforderlichen Ergänzungen/Änderungen. Ein entscheidender Punkt ist, dass der zu ehrende Sportler in Stralsund geboren oder für einen in Stralsund ansässigen Sportverein angetreten ist.

Eine sichtbare Darstellung der Ehrung soll in der Sport- und Trainingsanlage „An der Kupfermühle“ angebracht werden.

Stimmt der Ausschuss dem Entwurf zu, wird dieser in den Ämterumlauf gegeben und eine beschlussfähige Vorlage erarbeitet. So, dass dann eine Zusammenführung mit der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten erfolgen kann. 

Auf die Anmerkung von Frau Dibbern erwidert Herr Tuttlies, dass eine Satzung generell und abstrakt sein soll, um eine große Spanne von Möglichkeiten erfassen zu können. Eine zu detaillierte Regelung von Einzelfällen könnte schnell und oft eine Satzungsänderung notwendig machen.

Frau Bartel spricht sich dafür aus, die Formulierungen so breit wie möglich und nur so genau wie nötig zu wählen.

Herr Tuttlies ergänzt, dass die Bürgerschaft immer das Recht hat, die Ehrung eines vorgeschlagenen Sportlers abzulehnen.

Die Sportstätte „An der Kupfermühle“, wo die Ehrungen sichtbar werden sollen, ergibt sich aus einem Beschluss der Bürgerschaft.

Herr Tuttlies betont, dass bei Entschluss der Bürgerschaft zur Ehrung eines Sportlers dieser eine Ehrentafel in der Sportstätte erhält.

In der OB-Beratung wird eine Abstimmung darüber erfolgen, ob beide Bestandteile in eine Satzung aufgenommen oder zwei eine eigene Satzungen erarbeitet werden.

Dann erfolgt die erneute Vorstellung im Ausschuss.  

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen. Herr Hofmann schließt den Tagesordnungspunkt.

 


Abstimmung: 5 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            3 Stimmenthaltungen