Herr Bogusch informiert über den Sachstand.

 

Die Variante „Brandshäger Straße“ wird weiter verfolgt. Der Ausbau des Ostseeküstenradweges an der Brandshäger Straße bis nach Brandshagen ist zum Teil schwierig, da zum einen das Pflaster der Straße unter Denkmalschutz steht und zum anderen haben die Bäume entlang der Straße Alleenschutz. Weiterhin schließt sich ein Trinkwasserschutzgebiet an.

 

Das Straßenbauamt ist im Besitz einer vor Jahren beauftragten Vorplanung, aus der verschiedene Varianten der Radwegführung hervorgehen. Im Ergebnis befindet sich ein Radweg neben der Straße, in Richtung Strelasund gelegen. Allerdings muss weit von den Bäumen abgerückt werden, um die Wurzeln nicht zu beschädigen, so dass der Radweg nicht mehr innerhalb des Straßengrundstückes, sondern auf den angrenzenden Ackerflächen liegen würde. Dies hätte einen entsprechenden Grunderwerb zur Folge. Die Gemeinde Sundhagen kann die Kosten des Grunderwerbs nicht tragen. Hinzu kommt, dass der Grunderwerb nicht förderfähig ist.

 

Aus den Gesprächen mit dem Landrat in Anwesenheit der unteren Naturschutz – und Denkmalbehörde geht hervor, dass hinsichtlich des Denkmalschutzes ein asphaltierter Streifen am Rand der Straße Zustimmung finden kann. Deshalb ist die Variante „Brandshäger Straße“ vorgesehen.

 

Des Weiteren teilt Herr Bogusch mit, dass bei der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen stets die Gesamtkosten des Projektes „Ausbau eines Radweges von Stralsund bis nach Greifswald“ herangezogen werden, so dass die Ausschreibungen europaweit stattfinden müssen.

 

Um das Verfahren einfacher zu gestalten, verfolgt die Hansestadt Stralsund das Projekt mit der Gemeinde Sundhagen weiter. Gemeinsam wird ein Planungsbüro für die Vorplanung des gesamten Abschnittes vom Teschenhäger Weg bis nach Brandshagen beauftragt. Inbegriffen ist eine Kostenvereinbarung, die eine Aufteilung der Kosten anteilig der Streckenlänge vorsieht.

 

Zusammenfassend äußert Herr Bogusch, dass die Hansestadt Stralsund in den nächsten Tagen mit der Zustimmung der Gemeinde Sundhagen rechnet. Im ersten Schritt wird eine Vorplanung, die bis zu einem bestimmten Auftragsvolumen unter beschränkter Ausschreibung laufen kann, beauftragt. Aus der Vorplanung geht eine konkrete Kostenschätzung hervor, so dass der Fördermittelantrag für die Planung und den Bau des Ostseeküstenradweges eingereicht werden kann.

 

Bei dem Verfahren der europaweiten Ausschreibung ist auch die fachliche Unterstützung durch ein Planungsbüro in Form eines eigenen Fördermittelantrages förderfähig.

 

Herr Suhr dankt Herrn Bogusch für die Informationen und fragt, wann die Umsetzung erfolgen soll. Im Anschluss an den Teilabschnitt des Radweges haben andere betroffene Gemeinden u.a. erhebliche Schwierigkeiten mit dem Grunderwerb und der Mittelbereitstellung. Er erkundigt sich, ob dennoch mit einer Fortsetzung des Projektes zu rechnen ist.

Herr Bogusch kann kein verlässliches Datum nennen. Die Kosten für den Bau sind im nächsten Jahr eingestellt, allerdings ist der Baubeginn im Jahr 2019 fraglich. Bezüglich der Weiterführung des Ostseeradweges ist bekannt, dass die Gemeinde Sundhagen einen Radweg entlang der Küste Richtung Marina Neuhof in Betracht zieht. Dies scheint inzwischen in Frage gestellt, da erhebliche Küstenabbrüche zu verzeichnen sind.

 

Herr Prof. Dr. Eilsberger fragt, wo die Fördermittel beantragt werden.

Herr Bogusch sagt, dass die Anträge zum Landesförderinstitut geschickt und die Fördermittel vom Wirtschaftsministerium ausgereicht werden.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen. Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.