Sitzung: 01.02.2018 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZU 0057/2014
Herr Bogusch informiert über den Sachstand.
Die Variante
„Brandshäger Straße“ wird weiter verfolgt. Der Ausbau des Ostseeküstenradweges
an der Brandshäger Straße bis nach Brandshagen ist zum Teil schwierig, da zum
einen das Pflaster der Straße unter Denkmalschutz steht und zum anderen haben
die Bäume entlang der Straße Alleenschutz. Weiterhin schließt sich ein
Trinkwasserschutzgebiet an.
Das Straßenbauamt
ist im Besitz einer vor Jahren beauftragten Vorplanung, aus der verschiedene
Varianten der Radwegführung hervorgehen. Im Ergebnis befindet sich ein Radweg
neben der Straße, in Richtung Strelasund gelegen. Allerdings muss weit von den
Bäumen abgerückt werden, um die Wurzeln nicht zu beschädigen, so dass der
Radweg nicht mehr innerhalb des Straßengrundstückes, sondern auf den
angrenzenden Ackerflächen liegen würde. Dies hätte einen entsprechenden
Grunderwerb zur Folge. Die Gemeinde Sundhagen kann die Kosten des Grunderwerbs
nicht tragen. Hinzu kommt, dass der Grunderwerb nicht förderfähig ist.
Aus den Gesprächen
mit dem Landrat in Anwesenheit der unteren Naturschutz – und Denkmalbehörde
geht hervor, dass hinsichtlich des Denkmalschutzes ein asphaltierter Streifen
am Rand der Straße Zustimmung finden kann. Deshalb ist die Variante
„Brandshäger Straße“ vorgesehen.
Des Weiteren teilt
Herr Bogusch mit, dass bei der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen stets
die Gesamtkosten des Projektes „Ausbau eines Radweges von Stralsund bis nach
Greifswald“ herangezogen werden, so dass die Ausschreibungen europaweit stattfinden
müssen.
Um das Verfahren
einfacher zu gestalten, verfolgt die Hansestadt Stralsund das Projekt mit der
Gemeinde Sundhagen weiter. Gemeinsam wird ein Planungsbüro für die Vorplanung
des gesamten Abschnittes vom Teschenhäger Weg bis nach Brandshagen beauftragt.
Inbegriffen ist eine Kostenvereinbarung, die eine Aufteilung der Kosten
anteilig der Streckenlänge vorsieht.
Zusammenfassend
äußert Herr Bogusch, dass die Hansestadt Stralsund in den nächsten Tagen mit
der Zustimmung der Gemeinde Sundhagen rechnet. Im ersten Schritt wird eine
Vorplanung, die bis zu einem bestimmten Auftragsvolumen unter beschränkter
Ausschreibung laufen kann, beauftragt. Aus der Vorplanung geht eine konkrete
Kostenschätzung hervor, so dass der Fördermittelantrag für die Planung und den
Bau des Ostseeküstenradweges eingereicht werden kann.
Bei dem Verfahren
der europaweiten Ausschreibung ist auch die fachliche Unterstützung durch ein
Planungsbüro in Form eines eigenen Fördermittelantrages förderfähig.
Herr Suhr dankt Herrn
Bogusch für die Informationen und fragt, wann die Umsetzung erfolgen soll. Im
Anschluss an den Teilabschnitt des Radweges haben andere betroffene Gemeinden
u.a. erhebliche Schwierigkeiten mit dem Grunderwerb und der
Mittelbereitstellung. Er erkundigt sich, ob dennoch mit einer Fortsetzung des
Projektes zu rechnen ist.
Herr Bogusch kann
kein verlässliches Datum nennen. Die Kosten für den Bau sind im nächsten Jahr
eingestellt, allerdings ist der Baubeginn im Jahr 2019 fraglich. Bezüglich der
Weiterführung des Ostseeradweges ist bekannt, dass die Gemeinde Sundhagen einen
Radweg entlang der Küste Richtung Marina Neuhof in Betracht zieht. Dies scheint
inzwischen in Frage gestellt, da erhebliche Küstenabbrüche zu verzeichnen sind.
Herr Prof. Dr.
Eilsberger fragt, wo die Fördermittel beantragt werden.
Herr Bogusch sagt,
dass die Anträge zum Landesförderinstitut geschickt und die Fördermittel vom
Wirtschaftsministerium ausgereicht werden.
Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen. Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.