Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich des Beschlusses 2018-VI-01-0738 die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund einschließlich der Anlage Gebührensätze. Die Bürgerschaft nimmt die Kalkulation der Verwaltungsgebühren zur Kenntnis und billigt diese.


Herr van Bosse begründet den Änderungsantrag AN 0005/2018. Die Fraktion verfolgt damit das Anliegen, das Ehrenamt nachhaltig zu stärken.

 

Herr Hofmann und Herr Dr. Zabel befürworten den Änderungsantrag.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Vorlage B 0058/2017 „Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund“ wird wie folgt geändert:

 

Unter § 4 „Persönliche Gebührenfreiheit“ wird unter Absatz 1 folgender vierter Punkt  ergänzt:

 

„4.          die als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Wohlfahrtsverbände, soweit   die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung der Satzungszwecke      dient.“

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen

2018-VI-01-0738

 

Der Präsident lässt über die Vorlage B 0058/2017 wie folgt abstimmen:

 


Abstimmung: 32 Zustimmungen              0 Gegenstimmen            1 Stimmenenthaltungen