Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß Anlage (B61_Abwägungsvorschlag_August_2017) abgewogen.

 

Den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird:

 

a) teilweise gefolgt:

Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachbereich Kataster und Vermessung,

Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Bau und Planung, Bauleitplanung

Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachbereich Umweltschutz,

Robert und Jana Schwols,

Thomas Schwols,

Heinz Backhaus,

 

b) nicht gefolgt:

Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachbereich Naturschutz.

 

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches gemäß der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S 2414) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V 2017, S. 106, 107) wird der Bebauungsplan Nr. 61 „Östlich der Smiterlowstraße“ gelegen im Stadtteil Frankenvorstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom August 2017 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung mit Anlagen vom August 2017 wird gebilligt.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 33 Zustimmungen              0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen