Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in
wieweit es bei vertretbaren
finanziellen Mehraufwendungen möglich ist, neben
den Fußwegen und Straßen auch die
Radwege der Hansestadt im Winter von Schnee und Eis
zu beräumen und bei
entsprechender Möglichkeit einen geänderten Satzungsentwurf vorzulegen.
Herr Lewing kritisiert den Antrag. Für die Hauseigentümer würde dies eine Mehrbelastung bedeuten. Außerdem wäre es auch kostenintensiv. Die Wohnungsgesellschaften müssten diese Kosten auf die Mieter umlegen, was zu steigenden Mieten führen würde. Außerdem hält er es für fraglich, ob im Winter bei Eis und Schnee Fahrrad gefahren wird. Die CDU/FDP-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen.
Herr van Slooten erläutert, dass der Antrag darauf zielt, zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, Radwege freizuhalten und auch zur Vermeidung von Unfällen beizutragen.
Herr Lastovka konkretisiert, dass Herr Lewing Radwege meinte, die an
Grundstücken privater Anwohner anliegen.
Herr Suhr erfragt von der Verwaltung, ob ein Radweg als Verkehrsfläche genau wie eine Fahrbahn einzuschätzen ist. Er fragt, inwieweit es eine rechtliche Verpflichtung gibt, diese entsprechend freizuhalten.
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
Der Gesetzgeber hat mit dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 50 Abs. 2 und 3 bestimmt, welche Anforderungen und Leistungen hinsichtlich des Winterdienstes durch die Gemeinden oder an deren Stelle durch die mit der Straßenreinigungssatzung übertragenen Reinigungspflichten auf die Grundstückseigentümer zu erbringen sind. Dabei sind ausschließlich die Schnee-Beräumung der Gehwege und der Fahrbahnen nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit benannt worden. Eine Pflicht zur Beräumung von Radwegen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Herr Dr.-Ing. Badrow ergänzt, dass es, wenn die Querschnitte beschränkt sind, fraglich ist, wo bei starkem Schneefall der Schnee hin soll. Entweder er wird abtransportiert oder es entsteht ein „Rodelberg“.
Herr Suhr hält die Begründung für nachvollziehbar. Er hinterfragt in diesem Zusammenhang die Verkehrssicherungspflicht.
Herr Bogusch weist darauf hin, dass der Radfahrer nach StVO die Möglichkeit hat, auf der Fahrbahn zu fahren. Die Fahrbahn wird im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Hansestadt Stralsund geräumt. Somit steht eine Alternative zur Verfügung. Einzige Ausnahme sind Radwege mit ausgewiesener Benutzungspflicht, z.B. Grünhufer Bogen und Teilabschnitte des Tribseer Damms.
Herr Paul lässt die Bürgerschaftsmitglieder wie folgt über den AN 0120/2017 abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt