Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Ist der Verwaltung bekannt, ob es im Bereich Andershof (LIW) einen Eigentümerwechsel gegeben hat?
  2. Wenn ja, hat dieses Auswirkungen auf das Baugeschehen?



Herr Kobsch antwortet wie folgt:

Im Zuge einer durch die Hansestadt Stralsund beantragten Zwangsversteigerung von ehemaligen Gewerbeflächen im Bereich Andershof ist einem Bewerber der Zuschlag erteilt worden. Damit hat die Hansestadt Stralsund einerseits die Möglichkeit genutzt, die seit vielen Jahren offenen Forderungen gegen den bisherigen Eigentümer einzuholen. Zum anderen wurde dadurch der Weg geöffnet, den städtebaulichen Missstand dort endlich anzugehen und hier eine Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau einzuleiten.

 

Der Verwaltung ist bekannt, dass die Person, die den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren erhalten hat, eine Teilfläche davon weiterveräußert hat und beide gemeinsam das vorgenannte Ziel verfolgen. Zurzeit wird ein städtebauliches Konzept entwickelt, auf dessen Grundlage dann die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen ist. Mit einer Bebauung ist nicht vor 2020 zu rechnen.

 

Die derzeitig noch vorhandenen Gebäude sollen bis zum Baubeginn weiterhin genutzt werden, um Vermüllung und Vandalismus vorzubeugen.

 

Herr Adomeit erfragt, an welchen Eigentümer die dort befindlichen Gärten verkauft worden sind. Derzeit verwahrlosen diese Gärten.


Herr Kobsch entgegnet, dass die Gärten noch nicht verkauft sind.


Der Präsident stellt die beantragte Aussprache wie folgt zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2017-VI-07-0688


Herr Adomeit hinterfragt, wann die Gärten verkauft werden und ob diese an den ersten oder den zweiten Eigentümer veräußert werden. Er kritisiert den aktuellen Missstand. Ihn interessiert, ob die Stadt durch den Verkauf der Gärten Druck auf die Eigentümer ausüben kann, so dass die Gärten nach Ablauf einer Frist zur Bebauung wieder in das Eigentum der Stadt fallen könnten.

Herr Kobsch weist darauf hin, dass eine Beantwortung von Fragen zu Verkäufen im öffentlichen Teil der Sitzung nicht erfolgen kann.

 

Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 15.4.