Frau Schubert gibt eine kurze Einführung in die Vorlage der neuen Gebührenordnung. Sie erläutert, dass Urteile berücksichtigt wurden, die Einfluss auf die Erstellung der Kalkulation hatten. Weiter wurde eine bürgerfreundliche Vereinfachung der Gebührenordnung erreicht. Ebenfalls ist das Leistungsangebot um pflegefreie Grabarten erweitert worden. Erstmals ist der Grünpolitische Wert mit in die Kalkulation aufgenommen worden. Damit kann die neue Satzung dann auch rechtsgültig werden.

 

Frau Schubert weist darauf hin, dass sich die Kosten der einzelnen Grabarten preislich erhöht haben. Dafür sind die Bestattungskosten gesunken. Weiter wurden Verwaltungsgebühren eingeführt, bei denen auch Archivnachfragen oder Anträge auf Umbettung mit neuen Tarifen versehen wurden.

 

Frau Schubert erklärt, dass derzeit in der Präambel das Datum des Beschlusses der Bürgerschaft fehlt. Dies wird bis zur Bürgerschaftssitzung noch ergänzt.

 

Herr Quintana stellt fest, dass Vergleiche mit anderen großen Städten vorgenommen wurden. Er erfragt, warum keine Vergleiche mit umliegenden Friedhöfen vorgenommen wurden. Weiter möchte er wissen, ob auch die Bestatter mit einbezogen wurden.

Dazu führt Frau Schubert aus, dass ein Vergleich mit kleinen Kirchen- oder Dorffriedhöfen nicht möglich ist, da diese keine vergleichbare Infrastruktur wie der Friedhof in Stralsund haben.

Eine Abstimmung zur Kalkulation mit den Bestattern ist nicht erfolgt, da diese nach dem Kommunalabgabengesetz mit kaufmännischer Sorgfalt erstellt wurde.

 

Frau Schubert erläutert, dass Preisstaffelungen in verschiedenen Segmenten erarbeitet wurden. Es gibt auch verschiedene Möglichkeiten, pflegefreie Gräber zu wählen.

Weiter weist sie darauf hin, dass man auch zur Seebestattung keinen Kostenvergleich anstellen kann, da dort nur einmalige Kosten anfallen.

Der Friedhof hat auch im psychologischen Bereich eine hohe Bedeutung, da die Angehörigen über viele Jahre die Möglichkeit haben, an einem festen Ort zu trauern.

Auch die Müllentsorgung wird in Stralsund übernommen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kinder zur Lenkungswirkung erläutert Frau Schubert, dass die Kosten für Urnen- und Erdbestattungen angenähert wurden, da für beide Grabanlagen die gleiche Infrastruktur benötigt wird. Daher werden der Kosten auf beide Anlagen gleich verteilt.

Sie ergänzt, dass in den vergangenen Jahren viele Bestattungen von Verstorbenen vorgenommen wurden, die im Umland sesshaft waren.

 

Herr Quintana erfragt, ob mit der neuen Kalkulation mit einer zunehmenden Abwanderung gerechnet wird.

Dazu führt Frau Schubert aus, dass der Kalkulation der Jahresabschluss 2015 zugrunde liegt. Das Ziel ist die kostendeckende Bewirtschaftung des Zentralfriedhofes.

 

Frau Schubert informiert auf Nachfrage von Herrn Schlimper, dass die Urnenhalle bereits saniert wurde.

Die Feierhalle ist gestrichen und in Stand gehalten, soll aber in Zukunft auch umfassend saniert werden. Dafür weist sie darauf hin, dass ab 2019 Kredite für das Verwaltungs- und Sozialgebäude abgelöst werden können. Danach soll die Finanzierung für die Sanierung der Halle geplant werden.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen zur Vorlage.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage

B 0048/2017 entsprechend der Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 8 Zustimmungen 1 Gegenstimme 0 Stimmenthaltungen