Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund erhält von der REWA Stralsund GmbH Informationen zu folgenden Fragen:


1.            Wie hat sich die Preisentwicklung in den letzten Jahren dargestellt und welche              Faktoren sind grundsätzlich für Preissteigerungen relevant?

2.            Welche Preisentwicklung wird seitens der REWA in den nächsten Jahren für    Frischwasser und Abwasserentsorgung erwartet?

3.            Welche Möglichkeiten nutzt die REWA, um Nitrat-, Sulfat- und andere schädliche         Einträge in das Grundwasser möglichst gering zu halten?

4.            Gab/Gibt es Kontaktaufnahmen zu regionalen landwirtschaftlichen Betrieben mit                       dem Ziel, die Einträge aus diesem Bereich und somit die Kosten für Aufbereitung                      und Entsorgung zu verringern?

 

 

Herr Müller erteilt wie folgt Auskunft nach § 71 Abs. 4 KV M-V:

 

Zu 1.:

               

Preisentwicklung

 

- siehe Anlage 1 Tabelle “Entgelte Trinkwasser“

 


- siehe Anlage 2 Tabelle „Entgelte Abwasser“

 

 

 

 

 

Zu 2.:

 

Die zu erwartende Kostensteigerung für Trinkwasser und Abwasser ist gegenwärtig schwer einschätzbar, da sie von vielen Faktoren abhängen. Dies können u. a. gesetzliche Vorschriften, wie die Verschärfung von Grenzwerten in der Trinkwasserverordnung oder Abwasserbehandlung, Erlasse zu Ausgleichs und Entschädigungszahlungen sein, aber auch Preisentwicklungen in der Bauausführung und steigende technische Anforderungen.

 

Im Wirtschaftsjahr 2018 wird die REWA GmbH eine Neukalkulation der Entgelte für Trink- und Abwasser vorlegen. Diese Kalkulationsperiode wird voraussichtlich bis zum Jahr 2021 ausgelegt.

 

In der Trinkwasserversorgung ist mit einer Steigerung von 5 - 10 Cent/m³TW zu rechnen.

 

Bei der Abwasserentsorgung wird das Entgelt ebenfalls um 5 - 10 Cent/m³AW steigen.

 

Ab 2021, mit Fertigstellung der Klärschlammverbrennungsanlage in Rostock sollte mit einem Anstieg von bis zu 20 Cent/m³AW gerechnet werden

 

Sollten die neuen Trinkwasserschutzzonen und deren Entschädigungsmaßnahmen an die Landwirte greifen, wird der Trinkwasserpreis ab 2021 bis 2030 um ca. 30 Cent/m³ voraussichtlich ansteigen.

 

 

Zu 3.:

 

Es werden regelmäßige Rohwasseruntersuchungen an Brunnen und Grundwassermessstellen, als Basis der Überwachung der Wasserqualität durchgeführt

Die Ergebnisse werden gemeinsame mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern Rügen ausgewertet.

 

Außerdem werden Schutzgebiete durch die REWA gekennzeichnet und es gibt Aufklärung über landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche , gärtnerische und bauliche Ge- und Verbote.

 

Auflagen der Behörden sind Maßgabe für das Handeln der REWA, die zu jeder Zeit aufklärender Gesprächspartner ist, um schädliche Einleitungen ins Grundwasser gering zu halten.

 

 

Zu 4.:

 

TW-Versorgung, AW-Beseitigung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau ist eine einheitliche Aufgabe, mit der die REWA alle Wassernutzer sensibilisieren möchte in Form von Gesprächen und fortwährendem Austausch des Ist-Zustandes und der Verbesserungsmöglichkeiten.

 

Die REWA setzt auf eine konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Städten, Gemeinden, Wasserversorger sowie den Fachaufsichtsbehörden.

 

Es gibt eine interne Aufarbeitung der Flächenstruktur hinsichtlich Nutzung und Eigentümern.

 

Darüber hinaus besteht seit den letzten zwei Jahren über den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei- und Forstwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen ein Dialog zum Thema „Grundwasserschutz in landwirtschaftlich genutzten Gebieten“. Mit Vertretern der Landwirtschaft, der Behörden und der Wasserwirtschaft wird eine nachhaltige Bewirtschaftung diskutiert.

Der Umweltausschuss tagte im Herbst 2016.

 

Im Frühjahr 2017 trafen sich Landwirte im Wasserwerk zum Thema Wasserfassung Lüssow.

 

Erwähnt wird weiterhin, dass zwischen der öffentlichen Wasserversorgung und den Landwirten weitere Gespräche frühzeitig im Vorfeld einer Neufestsetzung von Wasserschutzgebieten stattfinden. Bereits im Anfangsstadium eines Verfahrens werden Befindlichkeiten eruiert und Lösungen vereinbart, so dass spätere Anhörungen von Grundstückseigentümern deutlich reibungsloser ablaufen können.