Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund erhält von der REWA Stralsund GmbH
Informationen zu folgenden Fragen:
1. Wie hat sich die
Preisentwicklung in den letzten Jahren dargestellt und welche Faktoren sind grundsätzlich für
Preissteigerungen relevant?
2. Welche Preisentwicklung wird
seitens der REWA in den nächsten Jahren für Frischwasser
und Abwasserentsorgung erwartet?
3. Welche Möglichkeiten nutzt
die REWA, um Nitrat-, Sulfat- und andere schädliche Einträge in das Grundwasser möglichst gering zu halten?
4. Gab/Gibt es Kontaktaufnahmen
zu regionalen landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, die Einträge aus diesem Bereich und
somit die Kosten für Aufbereitung
und Entsorgung zu verringern?
Herr Müller erteilt wie folgt Auskunft nach § 71 Abs. 4 KV M-V:
Zu 1.:
Preisentwicklung
- siehe Anlage 1 Tabelle “Entgelte Trinkwasser“
- siehe Anlage 2 Tabelle „Entgelte Abwasser“
Zu 2.:
Die zu erwartende
Kostensteigerung für Trinkwasser und Abwasser ist gegenwärtig schwer
einschätzbar, da sie von vielen Faktoren abhängen. Dies können u. a.
gesetzliche Vorschriften, wie die Verschärfung von Grenzwerten in der
Trinkwasserverordnung oder Abwasserbehandlung, Erlasse zu Ausgleichs und
Entschädigungszahlungen sein, aber auch Preisentwicklungen in der Bauausführung
und steigende technische Anforderungen.
Im Wirtschaftsjahr 2018 wird
die REWA GmbH eine Neukalkulation der Entgelte für Trink- und Abwasser
vorlegen. Diese Kalkulationsperiode wird voraussichtlich bis zum Jahr 2021
ausgelegt.
In der Trinkwasserversorgung
ist mit einer Steigerung von 5 - 10 Cent/m³TW zu rechnen.
Bei der Abwasserentsorgung
wird das Entgelt ebenfalls um 5 - 10 Cent/m³AW steigen.
Ab 2021, mit Fertigstellung
der Klärschlammverbrennungsanlage in Rostock sollte mit einem Anstieg von bis
zu 20 Cent/m³AW gerechnet werden
Sollten die neuen
Trinkwasserschutzzonen und deren Entschädigungsmaßnahmen an die Landwirte
greifen, wird der Trinkwasserpreis ab 2021 bis 2030 um ca. 30 Cent/m³
voraussichtlich ansteigen.
Zu 3.:
Es werden regelmäßige
Rohwasseruntersuchungen an Brunnen und Grundwassermessstellen, als Basis der
Überwachung der Wasserqualität durchgeführt
Die Ergebnisse werden gemeinsame mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern Rügen ausgewertet.
Außerdem werden Schutzgebiete durch die REWA gekennzeichnet und es gibt Aufklärung über landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche , gärtnerische und bauliche Ge- und Verbote.
Auflagen der Behörden sind Maßgabe für das Handeln der REWA, die zu jeder Zeit aufklärender Gesprächspartner ist, um schädliche Einleitungen ins Grundwasser gering zu halten.
Zu 4.:
TW-Versorgung, AW-Beseitigung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau
ist eine einheitliche Aufgabe, mit der die REWA alle Wassernutzer
sensibilisieren möchte in Form von Gesprächen und fortwährendem Austausch des
Ist-Zustandes und der Verbesserungsmöglichkeiten.
Die REWA setzt auf eine konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Städten,
Gemeinden, Wasserversorger sowie den Fachaufsichtsbehörden.
Es gibt eine interne Aufarbeitung der Flächenstruktur hinsichtlich
Nutzung und Eigentümern.
Darüber hinaus besteht seit den letzten zwei Jahren über den Ausschuss
für Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei- und Forstwirtschaft des Landkreises
Vorpommern-Rügen ein Dialog zum Thema „Grundwasserschutz in landwirtschaftlich
genutzten Gebieten“. Mit Vertretern der Landwirtschaft, der Behörden und der
Wasserwirtschaft wird eine nachhaltige Bewirtschaftung diskutiert.
Der Umweltausschuss tagte im Herbst 2016.
Im Frühjahr 2017 trafen sich Landwirte im Wasserwerk zum Thema
Wasserfassung Lüssow.
Erwähnt wird weiterhin, dass zwischen der öffentlichen Wasserversorgung
und den Landwirten weitere Gespräche frühzeitig im Vorfeld einer Neufestsetzung
von Wasserschutzgebieten stattfinden. Bereits im Anfangsstadium eines
Verfahrens werden Befindlichkeiten eruiert und Lösungen vereinbart, so dass
spätere Anhörungen von Grundstückseigentümern deutlich reibungsloser ablaufen
können.