Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welchen städtischen Flächen
Blühwiesen, Blühstreifen und/oder Streuobstwiesen angelegt werden können.
Einbezogen werden sollen dabei auch Flächen an Straßenränder und
Gewässerrandstreifen.
In die Prüfung wird die Expertise von Naturschutzverbänden und Kleingärtnern
einbezogen. Die Ergebnisse der Prüfung werden den Fraktionen und
Einzelbürgerschaftsmitgliedern sowie den zuständigen Fachausschüssen zur
Beratung vorgelegt.
Frau Kindler
wirbt für den Prüfantrag.
Herr Meißner
weist auf einen Antrag aus dem Jahr 2014 hin. Die Verwaltung hat damals
signalisiert, sich mit straßenbegleitenden Grünflächen auseinandersetzen zu
wollen. Er kann dem Antrag von Frau Kindler nicht zustimmen. Er spricht sich
dafür aus, die Entscheidungen den Fachleuten zu überlassen. Er sieht auch ein
Problem bei der Verkehrssicherheit, wenn Obstbäume am Straßenrand gepflanzt
werden.
Frau Kindler
erwidert, dass es schon 2014 das Signal der Verwaltung gab, dass potenzial
gesehen wird, bisher aber keine Maßnahmen umgesetzt wurden. Sie betont noch
mal, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt.
Herr Laack weist
auf den Antrag von Herrn Adomeit zu den Biotopen und dessen Verweisung in den
Bauausschuss hin.
Herr Haack
kann dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen, er begründet seine Entscheidung mit
den nicht genutzten Streuobstwiesen in Stralsund.
Herr Suhr
ergänzt, dass viele Städte bereits Blühstreifen angelegt haben. Auch für die
Bienen würde sich die Vielfalt vergrößern und die Kosten für den Pflegeaufwand
würden wahrscheinlich sogar sinken, in dem man der Natur ein bisschen mehr Raum
lässt.
Er wirbt um
Zustimmung für den Antrag.
Herr Paul lässt über den Antrag AN 0110/2017
wie folgt abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt