Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, auf welchen städtischen Flächen Blühwiesen, Blühstreifen und/oder Streuobstwiesen angelegt werden können. Einbezogen werden sollen dabei auch Flächen an Straßenränder und Gewässerrandstreifen. 

In die Prüfung wird die Expertise von Naturschutzverbänden und Kleingärtnern einbezogen. Die Ergebnisse der Prüfung werden den Fraktionen und Einzelbürgerschaftsmitgliedern sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt.

 


Frau Kindler wirbt für den Prüfantrag.

 

Herr Meißner weist auf einen Antrag aus dem Jahr 2014 hin. Die Verwaltung hat damals signalisiert, sich mit straßenbegleitenden Grünflächen auseinandersetzen zu wollen. Er kann dem Antrag von Frau Kindler nicht zustimmen. Er spricht sich dafür aus, die Entscheidungen den Fachleuten zu überlassen. Er sieht auch ein Problem bei der Verkehrssicherheit, wenn Obstbäume am Straßenrand gepflanzt werden.

 

Frau Kindler erwidert, dass es schon 2014 das Signal der Verwaltung gab, dass potenzial gesehen wird, bisher aber keine Maßnahmen umgesetzt wurden. Sie betont noch mal, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt.

 

Herr Laack weist auf den Antrag von Herrn Adomeit zu den Biotopen und dessen Verweisung in den Bauausschuss hin.

 

Herr Haack kann dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen, er begründet seine Entscheidung mit den nicht genutzten Streuobstwiesen in Stralsund.

 

Herr Suhr ergänzt, dass viele Städte bereits Blühstreifen angelegt haben. Auch für die Bienen würde sich die Vielfalt vergrößern und die Kosten für den Pflegeaufwand würden wahrscheinlich sogar sinken, in dem man der Natur ein bisschen mehr Raum lässt.

Er wirbt um Zustimmung für den Antrag.

 

Herr Paul lässt über den Antrag AN 0110/2017 wie folgt abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt