Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wird bei der Streckenplanung von Demonstrationen nicht vorab geklärt, ob sich in diesen Bereichen medizinische Einrichtungen befinden, zu denen immer eine freie Zufahrt gewährt sein muss, wenn nein, warum nicht?

 

2.       Wurden die medizinischen Einrichtungen im Vorfeld der Mai-Demo informiert, dass es zu Einschränkungen der freien Zufahrt in einem bestimmten Zeitraum kommen kann, wenn nein, warum nicht?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Versammlungsbehörde nach Versammlungsgesetz ist der Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Allgemeine Ordnung/Verkehrssicherung. Die Hansestadt Stralsund werde lediglich angehört und gebe zu jeder Versammlung eine Stellungnahme ab.

 

Es sei Aufgabe der Versammlungsbehörde, die unterschiedlichen Interessenlagen in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Ein Anspruch auf eine durchgängige Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke mit dem Kfz bestünde nicht.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei von elementarer Bedeutung für eine freiheitlich demokratische Grundordnung. Gewährleistet sei damit auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll. Die Bürger sollen selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - ggf. auch in Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am wirksamsten zur Geltung bringen. Bei der Abwägung habe die Versammlungsbehörde zu berücksichtigen, dass den Straßen neben der Möglichkeit der Fortbewegung eine Zusatzfunktion im kommunikativen Gemeingebrauch zukomme und das Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz die Ortswahl selbst dann schütze, wenn es zu unvermeidbaren Behinderungen und Beeinträchtigungen anderer Personen komme.  

 

Die Stralsunder Bevölkerung sei über die Presse vorab informiert worden, dass es aufgrund von Versammlungen am 1. Mai zu Beeinträchtigungen kommen könne. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolge über die Polizei oder über die Versammlungsbehörde.

 

Eine detaillierte Überprüfung des Streckenverlaufs hinsichtlich der Erreichbarkeit von medizinischen Einrichtungen fand nach Kenntnisstand der Stadtverwaltung nicht statt. Beschwerden hierüber seien weder bei der Stadt noch bei der Polizei eingegangen. Die Polizei nehme aber die Anfrage zum Anlass, bei zukünftigen Versammlungen die Belange medizinischer Einrichtung zu überprüfen und die betroffenen Einrichtungen rechtzeitig vorab zu informieren.

 

Es gibt keine Nachfrage. Auf eine Aussprache wird verzichtet.