Anfrage:
1.
Wird
bei der Streckenplanung von Demonstrationen nicht vorab geklärt, ob sich in
diesen Bereichen medizinische Einrichtungen befinden, zu denen immer eine freie
Zufahrt gewährt sein muss, wenn nein, warum nicht?
2.
Wurden
die medizinischen Einrichtungen im Vorfeld der Mai-Demo informiert, dass es zu
Einschränkungen der freien Zufahrt in einem bestimmten Zeitraum kommen kann,
wenn nein, warum nicht?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
Versammlungsbehörde nach Versammlungsgesetz ist der Landkreis
Vorpommern-Rügen, Fachdienst Allgemeine Ordnung/Verkehrssicherung. Die Hansestadt
Stralsund werde lediglich angehört und gebe zu jeder Versammlung eine
Stellungnahme ab.
Es sei Aufgabe der Versammlungsbehörde, die unterschiedlichen
Interessenlagen in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Ein Anspruch auf
eine durchgängige Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke mit dem Kfz bestünde
nicht.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei von elementarer Bedeutung
für eine freiheitlich demokratische Grundordnung. Gewährleistet sei damit auch
das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine
Versammlung stattfinden soll. Die Bürger sollen selbst entscheiden können, wo
sie ihr Anliegen - ggf. auch in Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder
Einrichtungen - am wirksamsten zur Geltung bringen. Bei der Abwägung habe die
Versammlungsbehörde zu berücksichtigen, dass den Straßen neben der Möglichkeit
der Fortbewegung eine Zusatzfunktion im kommunikativen Gemeingebrauch zukomme
und das Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz die Ortswahl selbst dann schütze, wenn es zu
unvermeidbaren Behinderungen und Beeinträchtigungen anderer Personen
komme.
Die Stralsunder Bevölkerung sei über die Presse vorab informiert worden,
dass es aufgrund von Versammlungen am 1. Mai zu Beeinträchtigungen kommen
könne. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolge über die Polizei oder über die
Versammlungsbehörde.
Eine detaillierte Überprüfung des Streckenverlaufs hinsichtlich der
Erreichbarkeit von medizinischen Einrichtungen fand nach Kenntnisstand der
Stadtverwaltung nicht statt. Beschwerden hierüber seien weder bei der Stadt
noch bei der Polizei eingegangen. Die Polizei nehme aber die Anfrage zum
Anlass, bei zukünftigen Versammlungen die Belange medizinischer Einrichtung zu
überprüfen und die betroffenen Einrichtungen rechtzeitig vorab zu informieren.
Es gibt keine Nachfrage. Auf eine Aussprache wird verzichtet.