Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Mehrkosten in Höhe von 270.000,00 Euro für das Zentraldepot werden wie folgt in den Haushalt des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadtinsel und in den Kernhaushalt eingeordnet:

 

 

Teil-haushalt

Leistung

Maßnahmen-Nr.

Sachkonto

Untersach-konto

Betrag

Städtebauliches Sondervermögen Altstadtinsel

-

-

SSV-00-4-021

14244000

14244.40027

+ 270.000,00 Euro

-

-

46751000

46751.00000

+ 270.000,00 Euro

Kernhaushalt

16

11.4.01.001

14-7091-0003

01920000

01920.40026

+ 270.000,00 Euro

16

11.4.01.001

12-7091-0002

01910000

01910.00014

+ 148.000,00 Euro

16

11.4.01.001

10-3090-0003

01910000

01910.00015

+ 122.000,00 Euro

 


Frau Kindler erfragt, wann mit der Eröffnung des Depots zu rechnen sei.

 

Herr Schwarzlose antwortet, dass er nicht von einer Verzögerung ausgehe und die Baumaßnahmen zum Jahresende abgeschlossen sein sollen.

 

Auf Nachfrage von Frau Kindler, wann der Einzug ins Depot erfolgen könne, ergänzt Herr Tuttlies, dass dies Januar oder Februar 2018 geschehen solle.

 

Herr van Slooten erkundigt sich, ob gegen das Planungsbüro des Depots Regressansprüche geltend gemacht werden können, da asbestbelastete Teile nicht mehr überbaut werden dürfen und somit Mehrkosten in Höhe von 270.000 € entstünden.

 

Herr Schwarzlose stellt klar, dass die Mehrkosten eine Mischposition darstellen, die nicht ausschließlich auf die zu überbauenden, asbestbelasteten Dachteile zurückzuführen seien. Erstattungsansprüche gegen den Planer gebe es nicht, da es sich bei den Mehrkosten um sog. „Sowieso-Kosten“ handele, die auch entstanden wären, wenn die beanstandete Problematik im Vorfeld bekannt gewesen sei. 

 

Herr Albrecht stellt die Vorlage H 0008/2017 wie folgt zur Abstimmung:       

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenenthaltungen