Sitzung: 09.05.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: H 0008/2017
Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Mehrkosten in Höhe von 270.000,00 Euro für das Zentraldepot werden wie folgt in den Haushalt des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadtinsel und in den Kernhaushalt eingeordnet:
Teil-haushalt |
Leistung |
Maßnahmen-Nr. |
Sachkonto |
Untersach-konto |
Betrag |
Städtebauliches Sondervermögen Altstadtinsel |
|||||
- |
- |
SSV-00-4-021 |
14244000 |
14244.40027 |
+ 270.000,00 Euro |
- |
- |
- |
46751000 |
46751.00000 |
+ 270.000,00 Euro |
Kernhaushalt |
|||||
16 |
11.4.01.001 |
14-7091-0003 |
01920000 |
01920.40026 |
+ 270.000,00 Euro |
16 |
11.4.01.001 |
12-7091-0002 |
01910000 |
01910.00014 |
+ 148.000,00 Euro |
16 |
11.4.01.001 |
10-3090-0003 |
01910000 |
01910.00015 |
+ 122.000,00 Euro |
Frau Kindler erfragt, wann mit der Eröffnung des Depots zu rechnen sei.
Herr Schwarzlose antwortet, dass er nicht von einer Verzögerung ausgehe und die Baumaßnahmen zum Jahresende abgeschlossen sein sollen.
Auf Nachfrage von Frau Kindler, wann der Einzug ins Depot erfolgen könne, ergänzt Herr Tuttlies, dass dies Januar oder Februar 2018 geschehen solle.
Herr van Slooten erkundigt sich, ob gegen das Planungsbüro des Depots Regressansprüche geltend gemacht werden können, da asbestbelastete Teile nicht mehr überbaut werden dürfen und somit Mehrkosten in Höhe von 270.000 € entstünden.
Herr Schwarzlose stellt klar, dass die Mehrkosten eine Mischposition darstellen, die nicht ausschließlich auf die zu überbauenden, asbestbelasteten Dachteile zurückzuführen seien. Erstattungsansprüche gegen den Planer gebe es nicht, da es sich bei den Mehrkosten um sog. „Sowieso-Kosten“ handele, die auch entstanden wären, wenn die beanstandete Problematik im Vorfeld bekannt gewesen sei.
Herr Albrecht stellt die Vorlage H 0008/2017 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenenthaltungen