Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der umwelt- und gesundheitsschädlichen Verbrennung von Gartenabfällen Einhalt geboten werden kann.

Hierzu sollte auch die Möglichkeit der Einführung einer entsprechenden Satzung unter Berücksichtigung der entsprechenden Landesverordnung Berücksichtigung finden.
Die Ergebnisse sind den entsprechenden Ausschüssen der Bürgerschaft sowie den Fraktionen der Bürgerschaft zur Beratung vorzulegen.


Frau Müller begründet ihren Antrag umfassend und ist der Meinung, dass das Thema in der Hansestadt klar geregelt werden sollte.

 

Herr Meier stellt Überlegungen zu den Gründen des Antrages an. Er teilt mit, dass die Fraktion CDU/FDP 2 Feuer pro Jahr durchaus vertreten kann.

 

Herr Adomeit teilt mit, dass der Feinstaub, der hier zu verzeichnen ist, aus dem Westen komme.

 

Herr Suhr ist der Meinung, dass sich das Problem in der Stadt in einer höheren Belastung widerspiegele als im ländlichen Raum.

Ältere Leute könnten unter der Belastung leiden.

 

Herr Lewing merkt an, dass kostenfrei zur Verfügung gestellte Container letztlich auf die Müllgebühren umgelegt werden.

 

Herr Arendt macht darauf aufmerksam, dass gerade viele ältere Menschen Gartenbesitzer sind. Zweimal jährlich sollte das Verbrennen gestattet sein. In den Sparten wird darauf geachtet, dass kein Plastik ins Feuer kommt.

 

Herr Meißner macht deutlich, dass die Bio-Mülltonne gut angenommen wurde.

In anderen Städten kann man mehrmals im Jahr Biomüll kostenlos abgeben. Aber man muss bedenken, dass auch diese Kosten umgelegt werden.

Weiter weist er dauf hin, dass Holzverbrennen klimaneutral ist.

 

Herr Dr. Zabel fasst zusammen, dass hier ein Für und Wider abgewogen werden muss.

 

Herr Paul lässt über den Antrag abstimmen.


Mehrheitlich abgelehnt